Anfrage A 304 vom 05.01.2018: Privatschulen: Staatlich geförderte Ungleichheit
Der aktuelle Bericht zur Partizipation und Lebenslage der Bevölkerung („Frankfurter Integrations- und Diversitätsmonitoring“) legt im Ergebnisteil die Zahlen zum Themenfeld Bildung, Erziehung und Schule vor. Leider werden hierin keine Informationen und Daten zu Privatschulen vorgelegt, stattdessen wird auf einen Bericht aus 2012 verwiesen.
Bekannt ist, dass sich die Schülerzahl an privaten Grund- und weiterführenden Schulen in den letzten Jahren erhöht hat. Privatschulen, die als Ersatzschulen anerkannt sind, werden bis zu 90 Prozent vom Staat finanziert. Da sie zusätzlich teils sehr hohe Schulgelder von den Eltern fordern, sind sie weitaus besser ausgestattet als viele staatliche Schulen und können mit besonderen Angeboten und kleineren Klassen für sich werben. Gleichzeitig sorgen die Schulgelder für eine Segregation wohlhabender SchülerInnen auf den Privatschulen, während die Herausforderungen der Migration und der Inklusion den staatlichen Schulen vorbehalten bleibt.
Die deutsche Verfassung hat in Artikel 7, Absatz 4, Grundgesetz, festgelegt, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht erlaubt ist. Weiterlesen „Hohe Schulgelder auf privaten Schulen sind verfassungswidrig“