Schottergärten in Frankfurt

Anfrage A 128 vom 01.07.2022: Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?

Vor einem Jahr hat der Magistrat die neue Freiraumsatzung beschlossen, die unter anderem festlegt, dass in Vorgärten „Das Anlegen von Splitt-, Kies- und Schotterflächen sowie der Einbau von Folien (. .) nicht zulässig“ ist.

Dies war allerdings schon nach der alten Vorgartensatzung verboten, dennoch waren und sind überall in den Neubausiedlungen der Stadt klimaschädliche Schottergärten zu sehen. Schon 2019 hat deshalb der Antragsteller eine Anfrage (A 557/2019) gestellt und mit dem Antrag NR 1240/2020 einen effizienten Lösungsvorschlag vorgelegt. In seiner Antwort auf die Anfrage sagt der Magistrat, grundsätzlich prüfe er die Einhaltung der Vorgartensatzung flächendeckend nach Stadtteilen.

Nach der neuen Satzung sollen bei Zuwiderhandlungen gegen die Freiraumsatzung Bußgelder bis 15.000 Euro fällig werden.

Ich frage daher den Magistrat:

1. In welchen Stadtteilen und Neubaugebieten hat der Magistrat noch keine Prüfung der Vorgartensatzung vorgenommen. Die zur Anfrage A 557/2019 Anlass gebenden Schottergärten sind noch heute unverändert.

2. Wie viele Bußgelder in welcher Höhe wurden in den letzten 12 Monaten verhängt?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Haushalt 2022: Wohngebiete in Frankfurt autofrei planen

Etatantrag E 298 vom 05.05.2022: Autofreie Wohngebiete planen

Die dem individuellen Autoverkehr unterworfene Stadt ist – neben dem praktisch nicht mehr existenten sozialen Wohnungsbau – der größte Fehler der Stadtplanung des vergangenen und diesen Jahrhunderts. Folgen dieser Fehlentscheidungen sind ein extrem hoher Verbrauch von öffentlichem Raum, Versiegelung von Böden und damit Beeinträchtigung des innerstädtischen Klimas, krankmachende Luftvergiftung und hohe Kosten für Straßenbau und deren Instandhaltung – Geld, das für einen dicht vernetzten und schnell getakteten öffentlichen Nahverkehr fehlt. Die Stellplatzsatzungen der Kommunen verpflichten Bauherr:innen, PKW-Stellplätze für jede Wohnung vorzuhalten. Immerhin sieht die überarbeitete hessische Bauordnung vor, dass zukünftig bei Neubauten 25 Prozent der erforderlichen Stellplätze durch Fahrradabstellplätze ersetzt werden können. Ein erster Schritt, der aber viel zu kurz greift.

Das eigene Automobil ist bei der jungen Generation weit weniger emotional besetzt als bei ihren Eltern und Großeltern. Viele junge Menschen leben gern autofrei, Voraussetzung ist allerdings ein guter ÖPNV. Wenn die Stadt Frankfurt heute die Stadt von morgen plant, muss sie sich aus der Umklammerung der Interessen der Autokonzerne befreien.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Bei allen geplanten und zukünftigen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt wird die Realisierung als autofreies Wohngebiet geprüft.

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Wohl der Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen in den Mittelpunkt

Anfrage A 774 vom 14.10.2020: Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen

Für die Bewohner*innen von Altenheimen und ihre Angehörigen war und ist die Corona-Pandemie eine große Belastung. Über Monate weggesperrt zu sein und keinen Besuch empfangen zu dürfen, ist nicht nur für demente und bettlägerige Senioren fast unerträglich. Generell können die Isolation, der mangelnde Körperkontakt, das Fehlen von Anreizen zu schweren psychischen Krankheiten und auch zum Tod führen.

Gabriele Meyer, Leiterin des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Universität Halle und Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit, weist darauf hin, dass die strengen Besuchsregelungen für Angehörige nicht nur nicht vor dem Virus schützten, sondern sogar schadeten:

„Man dachte ja, wenn man die Heime abschließt, gegenüber der Außenwelt (…), zum Beispiel die Anzahl der Ärzte reduziert bei gleichzeitig zugehendem Pflegepersonal, dass man die Corona-Infektionen reduzieren oder vermeiden kann. Das war offensichtlich ein Trugschluss, denn die Infektionen werden vom Pflegepersonal eingetragen worden sein.“

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Verunreinigtes Trinkwasser in Vonovia-Siedlung

Anfrage A 763 vom 15.09.2020: Legionellenbefall bei Vonovia

Seit sieben Jahren ist dem Frankfurter Gesundheitsamt bekannt, dass in einer Vonovia-Siedlung in Sachsenhausen das Trinkwasser mit Legionellen verunreinigt ist. Die gefundenen Werte überschreiten teilweise das 125-fache der vom Umweltbundesamt als unbedenklich eingestuften Menge. Das Einatmen von mit Legionellenkeimen belastetem Wasserdampf kann zu einer Lungenentzündung, der sog. Legionellose, führen. Für Menschen mit schwachem Immunsystem ist diese Erkrankung lebensgefährlich.

Eine nachhaltige Sanierung hat Vonovia in den vergangenen Jahren nicht vorgenommen. Die eingeleiteten Maßnahmen, z.B. der Einsatz von Duschfiltern, blieben oberflächlich und waren nicht erfolgreich.

Laut Presse hat das Frankfurter Gesundheitsamt der Vonovia „die Notwendigkeit weiterer Sanierungsmaßnahmen (…) immer wieder mitgeteilt“, darüber hinaus aber hat „das Gesundheitsamt laut eigener Auskunft keine Strafen gegen die Vonovia verhängt, obwohl die Gesundheitsämter gemäß der Trinkwasserverordnung bei fahrlässigem Umgang mit Legionellen Geldstrafen in Höhe von bis zu 50 000 Euro einfordern können.“ (Frankfurter Rundschau vom 1.9.2020)

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Schluss mit Schottergärten

Antrag NR 1240 vom 27.6.2020: Synergien nutzen – Vorgartensatzung umsetzen

In den Neubaugebieten der Stadt sind vielfach Schottergärten zu sehen, obwohl die Vorgartensatzung dies verbietet:

§ 1,1. Im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sind Vorgärten mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten und dürfen nicht als hauswirtschaftliche Flächen, als Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. (Vorgartensatzung vom 22.3.1979)

Kies oder Steine sollen demnach nur in einem untergeordneten Umfang als Gestaltungselemente verwendet werden, die Versickerung des Oberflächenwassers muss gewährleistet bleiben.

Unsere Anfrage A 557/19, ob es angesichts der Häufung von Schottergärten in Neubaugebieten nicht möglich sei, dass die Bauaufsicht frühzeitig eingreife, wies der Magistrat ab und erklärte, die Einhaltung der Satzung werden flächendeckend nach Stadtteilen geprüft. Das scheint aber nicht immer zielführend zu sein.

Wir schlagen deshalb ein anderes Vorgehen vor: Um die Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 1.1.2019 zu ermöglichen, hat die Stadt für jedes Grundstück in Frankfurt am Main individuelle Fragebogen erstellt und diese mit einem Luftbild der Liegenschaft an die Eigentümer verschickt. Die aus dem Luftbild ausgewerteten versiegelten Flächen wurden markiert und der Eigentümer befragt, ob das Niederschlagswasser von diesen Flächen in das Kanalnetz der SEF eingeleitet wird. Hierbei wurden drei Versieglungsklassen genannt, die die unterschiedlichen Versieglungsgrade widerspiegeln: a) voll versiegelt, b) teilweise versiegelt (Bsp.: Gründach, Rasengittersteine, Regenfugenpflaster, Rasenwaben, Schotterrasen, Split- und Kiesdecken), c) nicht versiegelt (Bsp.: Rasen, Acker).

Es liegen der Stadt also bereits sämtliche Informationen inklusive Luftbild vor, die Hinweise auf eine Missachtung der Vorgartensatzung geben.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Zur schnellen und effizienten Prüfung der Einhaltung der Vorgartensatzung nutzt der Magistrat die vorhandenen digitalen Informationen des Stadtentwässerungsamtes.

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Antragsteller: Stv. Luigi Brillante

Bessere Kontrollen bei Umwandlung in Eigentumswohnungen

Anfrage A 561 vom 08.10.2019: Bauaufsicht (2): Gesetz über das Wohnungseigentum

Zu den Aufgaben der Bauaufsicht Frankfurt gehören neben der Bewilligung von Bauvorhaben u.a. die Baukontrolle mit wiederkehrenden Prüfungen, der Wohnraum- und Vorgartenschutz, die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG).

Jedes Jahr werden in Frankfurt ca. 600 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Dazu benötigen die Eigentümer eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung, bevor sie die Wohnungen zum Verkauf anbieten. Diese Bescheinigung vergibt die Bauaufsicht, ohne eine baurechtliche Prüfung vorzunehmen. Auch Nutzungsänderungen werden nur aufgrund der eingereichten Unterlagen bewilligt und nicht durch eine Prüfung vor Ort.

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Schluss mit den Schottergärten

Anfrage A 557 vom 24.09.2019: Bauaufsicht (1): Vorgartensatzung

Zu den Aufgaben der Bauaufsicht Frankfurt gehören neben der Bewilligung von Bauvorhaben u.a. die Baukontrolle mit wiederkehrenden Prüfungen, der Wohnraum- und Vorgartenschutz, die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Immer wieder Thema ist in der Bevölkerung die mangelhafte Umsetzung der Vorgartensatzung, in der es heißt:

„Gemäß den Vorgaben der Vorgartensatzung ist eine Versiegelung des Vorgartenbereichs nicht zulässig. Kies oder Steine können als Gestaltungselemente nur in einem unterordneten Umfang verwendet werden, die Versickerung des Oberflächenwassers muss gewährleistet bleiben.“

Wer durch Frankfurts Neubaugebiete spaziert, wundert sich, warum es dennoch derart viele Schottergärten gibt. Die Ortsbeiräte 3 (OF 729) und 6 (OA 438) haben das für ihre Stadtteile aktuell thematisiert. Wie auf diesem Foto aus dem bereits weitgehend abgeschlossenen und bewohnten Baugebiet „Südöstlich Urnbergweg“ zu sehen ist, erfreuen sich pflegeleichte „Familiengräber“ weiterhin großer Beliebtheit.

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Speziallack gegen Wildpinkler einsetzen

Antrag NR 919 vom 26. Juli 2019: Schäden an städtischen Gebäuden durch Wildpinkler verhindern

Im Januar 2019 haben wir in einem Etatantrag gefordert, dass der Magistrat an repräsentativen städtischen Gebäuden einen Speziallack anbringen lässt. Dieser wasserabweisende Speziallack soll Männer vom Urinieren an Hauswänden abhalten. In Mainz wird dieses Verfahren angewandt und ist dem Vernehmen nach erfolgreich. Es verhindert die Beschädigung historischer Bausubstanz bei Kosten von 25 Euro pro Quadratmeter. Leider wurde unser Antrag abgelehnt.

Im Säulengang an der Kunsthalle Schirn zerfällt durch das Wildurinieren bereits der Sandstein, ähnlich wird es den teuer rekonstruierten Gebäuden in der neuen Altstadt gehen, wenn die Stadt nicht handelt.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat versiegelt repräsentative städtische Gebäude mit einem Speziallack gegen Wildpinkler.

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante