Grundwasser schützen

Anfrage A 151 vom 11.10.2022: Wasserkonzept umsetzten und das Grundwasser im Vogelsberg schützen

Die Stadt Frankfurt wird zu fast 40 Prozent mit Wasser aus dem Vogelsberg versorgt. Am 16.7.22 fand ein Aktionstag der Schutzgemeinschaft Vogelsberg statt, an dem symbolisch das Wasser aus Frankfurt wieder zurück in den Vogelsberg getragen wurde. 

„Fehlende Schneeschmelzen, eine zu schnelle Abnahme der Regenfälle, aber vor allem auch der Wasserexport nach Frankfurt haben dazu geführt, dass im Vogelsberg inzwischen bis zu 70 Prozent der Quellen trocken sind“, erklärt die Schutzgemeinschaft Vogelsberg.

Sie kritisiert die Stadt, weil sie nichts unternehme, um den Fernwasserexport zu verringern. Frankfurt verfüge über hohen Wasserreichtum, den sie selbst in ihrem eigenen Wasserkonzept nachgewiesen habe, greife aber aus finanziellen Gründen zum billigeren Importwasser.

Ich frage daher den Magistrat:

1. Der hohe Versiegelungsgrad in Frankfurt verschärft den Grundwassermangel. Warum wurden in den vergangenen 15 Jahren, in denen Teile der aktuellen Stadtregierung bereits in politischer Verantwortung waren, immer noch große Flächen versiegelt, die jetzt teilweise – wie der Riedbergplatz – auf Kosten der BürgerInnen wieder entsiegelt werden sollen?

2. Ist es richtig, dass Frankfurt aus finanziellen Erwägungen zum Importwasser aus dem Vogelsberg greift, anstatt alle Möglichkeiten zu nutzen, z.B.  Sparmaßnahmen, Wiederaufbereitung, um den Vogelsberg zu entlasten?

3. Wurden inzwischen Betriebswassersysteme aufgebaut, um den Naturraum zu entlasten?

4. Werden in Frankfurt weiterhin Baugenehmigungen für Neu- und Umbauten erteilt ohne Verpflichtung zur Installation eines Leitungssystems für die Nutzung von Nicht-Trinkwasser für die WC-Spülung und für Bewässerungszwecke?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Politische Partizipation verbessern

Anfrage A 150 vom 11.10.2022: Bessere und mehrsprachige Information der NeubürgerInnen

Am 27.1.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit den Antrag K 56 vom 22.11.2021 der KAV angenommen. Damit befürworteten die Stadtverordneten, dass Neubür-gerInnen bei der Anmeldung ausführliche Informationen über das ihnen potentiell zustehende aktive und/oder passive Wahlrecht zur Verfügung gestellt werden.

Mit M 111 vom 18.07.22 hat der Magistrat diesen Beschluss aufgehoben. Grund war die in K 56 vorgeschlagene Umsetzung durch die Bürgerämter bei der Anmeldung der neuen BürgerInnen.

Der Anfragesteller akzeptiert die Argumentation des Magistrats, dass die Bürgerämter bereits jetzt stark überlastet seien und außerdem die Verteilung papierhafter Informationen die geplante Digitalisierung konterkarieren würde. Gleichwohl muss aber das von den Stadtverordneten beschlossene Ziel der besseren und mehrsprachigen Information von Neubürgern in geeigneter Form vom Magistrat umgesetzt werden. Während im Jahr 1997 bei der Kommunalwahl die Wahlbeteiligung noch bei über 60 Prozent lag, lag der Wähleranteil 2016 und 2021 nur noch bei 39 bzw. 45 Prozent.

Die Wahlbeteiligung zu erhöhen liegt im Interesse jeder Demokratie.

Ich frage daher den Magistrat:

Auf welche Weise wird der Magistrat das von einer großen Mehrheit des Stadtparlaments getragene Ziel, die politischen Partizipationsmöglichkeiten durch Informationen über das aktive und passive Wahlrecht zu fördern, umsetzen?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

SFG – Städtische Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel

Anfrage A 129 vom 01.07.2022: Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel

Vor mehr als zwei Jahren hat sich der Anfragesteller nach der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel erkundigt. Anlass für die Anfrage waren mehrere Ungereimtheiten, siehe A 712 vom 26.5.2020. Zudem war der Webauftritt höchst unprofessionell und entsprach nicht den Sicherheitsstandards.

In der Antwort des Magistrats (B 364/20) hieß es:

„Die Gestaltung der Webpräsenz bedurfte dringlich einer Überarbeitung; aktuell findet die Vergabe zur Neugestaltung und Überarbeitung an einen Dienstleister statt.

Eine Auflösung der SFG gGmbH ist aktuell nicht in Planung, jedoch wird eine engere Zusammenarbeit mit der GWR angestrebt und entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.“

Inzwischen hat der Anfragesteller erfahren, dass die Gesellschaft liquidiert und alle Mitarbeiter:innen gekündigt wurden. Die unprofessionelle Webpräsenz hingegen ist immer noch online.

Ich frage daher den Magistrat:

1. Wann und warum wurde die städtische Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel liquidiert?

2. Was war der Anlass für die Auflösung der Gesellschaft?

3. Wurden allen Mitarbeiter:innen neue Arbeitsplätze bei der Stadt angeboten?

4. Warum ist die alte Webseite http://sfg-frankfurt.de/ noch immer online?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Schottergärten in Frankfurt

Anfrage A 128 vom 01.07.2022: Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?

Vor einem Jahr hat der Magistrat die neue Freiraumsatzung beschlossen, die unter anderem festlegt, dass in Vorgärten „Das Anlegen von Splitt-, Kies- und Schotterflächen sowie der Einbau von Folien (. .) nicht zulässig“ ist.

Dies war allerdings schon nach der alten Vorgartensatzung verboten, dennoch waren und sind überall in den Neubausiedlungen der Stadt klimaschädliche Schottergärten zu sehen. Schon 2019 hat deshalb der Antragsteller eine Anfrage (A 557/2019) gestellt und mit dem Antrag NR 1240/2020 einen effizienten Lösungsvorschlag vorgelegt. In seiner Antwort auf die Anfrage sagt der Magistrat, grundsätzlich prüfe er die Einhaltung der Vorgartensatzung flächendeckend nach Stadtteilen.

Nach der neuen Satzung sollen bei Zuwiderhandlungen gegen die Freiraumsatzung Bußgelder bis 15.000 Euro fällig werden.

Ich frage daher den Magistrat:

1. In welchen Stadtteilen und Neubaugebieten hat der Magistrat noch keine Prüfung der Vorgartensatzung vorgenommen. Die zur Anfrage A 557/2019 Anlass gebenden Schottergärten sind noch heute unverändert.

2. Wie viele Bußgelder in welcher Höhe wurden in den letzten 12 Monaten verhängt?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Frankfurter Gastronom*innen unterstützen

Anfrage A 111 vom 05.05.2022: Bonusprogramme für Frankfurter Gastronomie öffnen

Eine Möglichkeit, die durch die Pandemie arg gebeutelte Gastrononomie-Branche zu unterstützen, wäre die Aufnahme der hiesigen Gastronomie in die Kundenbonus-Programme der städtischen Gesellschaften.

Bisher schenkt z.B. die Mainova ihren Kunden regelmäßig Gutscheine, die den Besuch von Museen, die Mitgliedschaft bei Partnersuch-Portalen (!), das Fahren von Mietwagen (!) und sogar einen Besuch im Europapark Rust rabattieren.

Wir fragen daher den Magistrat:

Was spricht dagegen, wenn städtische Gesellschaften, die ihren Kund*innen Gutscheine anbieten, für die nächsten 2 Jahre in geeigneter Weise die Frankfurter Gastronomie in ihr Bonusprogramm aufnehmen? 

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Interkulturelle Kompetenz in der Verwaltung

Anfrage A 102 vom 22.03.2022: Interkulturelle Schulungen für städtische Mitarbeiter*innen

„Es ist beabsichtigt, in den städtischen Ämtern und Betrieben ein modernes Verständnis interkultureller Öffnung zu verankern. In der Personalentwicklung und Schulung von Führungskräften wird hierzu das Bewusstsein für interkulturelle Fragen und die städtische Vielfalt systematisch gefördert.“

Diese Aussage traf der Magistrat 2015 im Bericht B 107 und kündigte an, dass die Förderung interkultureller Kompetenz zukünftig Inhalt aller Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte sei. Im Rahmen der Fortbildung und Personalentwicklung würden für die Mitarbeiter*innen Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt, um die interkulturelle Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der städtischen Mitarbeiter*innen zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

Wie viele Mitarbeiter*innen in welchen städtischen Behörden und Abteilungen haben in den letzten fünf Jahren an interkulturellen Schulungen teilgenommen? Bitte in Relation zur Beschäftigtenzahl setzen.

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Mitarbeiter*innen bei der Stadtverwaltung

Anfrage A 58 vom 21.11.21: Städtische Beschäftigte mit Migrationshintergrund

Vor vier Jahren hat der Magistrat im Bericht B 385/2017 auf Bitte des Anfragestellers dargelegt, wie sich die Zahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Jahren 2012 bis 2016 entwickelt hat. Die Zahlen sind nur mäßig aussagekräftig, da „zur Bestimmung des Merkmals Migrationshintergrund lediglich die Staatsangehörigkeit sowie ein Geburtsort im Ausland“ erhoben wird, wie der Magistrat darlegte. Allerdings erwähnt der Magistrat in diesem Bericht, dass es eine freiwillige und anonymisierte Umfrage in vier Ausbildungslehrgängen des Jahres 2017 gegeben habe, die erhob, ob mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren bzw. bei Geburt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte. Nach dieser Erhebung hatten rund 48 % der Nachwuchskräfte einen Migrationshintergrund.

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Vernachlässigte und abgetauchte Kinder als Pandemiefolge

Anfrage A 45 vom 21.10.2021: Hilfen für vergessene Kinder in und nach der Pandemie

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich des Weltflüchtlingstags die Vernachlässigung von Flüchtlingskindern in Deutschland während der Corona-Pandemie kritisiert, die zu den großen Verlierern der Pandemie gehörten. Durch die Schließung von Kitas und Schulen seien die Kinder in ihrem Spracherwerb sowie schulisch weit zurückgeworfen worden. Da die Eltern in der Regel beim Homeschooling nicht unterstützen konnten, oftmals keine ausreichende Hard- und Software vorhanden war oder der Internetzugang in der Gemeinschaftsunterkunft nicht funktioniert habe, sei in der langen Zeit der Pandemie vielfach kein Lernfortschritt erfolgt.

Eine weitere Pandemie-Folge war, dass Tausende Kinder monatelang ganz ohne Schulunterricht waren. Wie das hessische Kultusministerium bekannt gab, sind mehr als 2100 Schüler*innen von den Schulen als „abgetaucht“ gemeldet worden. Die tatsächlichen Zahlen dürften weit höher liegen, denn systematisch erfasst wurde das Fernbleiben vom Distanzunterricht nicht. Es muss daher von einer enormen Dunkelziffer an Schüler*innen ausgegangen werden, die während der Pandemie ohne Kontakt zu ihren Lehrer*innen waren. Als besonders hoch nannte das Ministerium die Zahlen in Offenbach und Frankfurt, dort vor allem an den Haupt- und Real- sowie Gesamtschulen. In Frankfurt seien 159 Kinder und Jugendliche aus Grund-, Haupt- und Realschulen von der Bildfläche verschwunden, 107 an den Gesamtschulen und 3 an den Gymnasien.

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