Grundwasser schützen

Anfrage A 151 vom 11.10.2022: Wasserkonzept umsetzten und das Grundwasser im Vogelsberg schützen

Die Stadt Frankfurt wird zu fast 40 Prozent mit Wasser aus dem Vogelsberg versorgt. Am 16.7.22 fand ein Aktionstag der Schutzgemeinschaft Vogelsberg statt, an dem symbolisch das Wasser aus Frankfurt wieder zurück in den Vogelsberg getragen wurde. 

„Fehlende Schneeschmelzen, eine zu schnelle Abnahme der Regenfälle, aber vor allem auch der Wasserexport nach Frankfurt haben dazu geführt, dass im Vogelsberg inzwischen bis zu 70 Prozent der Quellen trocken sind“, erklärt die Schutzgemeinschaft Vogelsberg.

Sie kritisiert die Stadt, weil sie nichts unternehme, um den Fernwasserexport zu verringern. Frankfurt verfüge über hohen Wasserreichtum, den sie selbst in ihrem eigenen Wasserkonzept nachgewiesen habe, greife aber aus finanziellen Gründen zum billigeren Importwasser.

Ich frage daher den Magistrat:

1. Der hohe Versiegelungsgrad in Frankfurt verschärft den Grundwassermangel. Warum wurden in den vergangenen 15 Jahren, in denen Teile der aktuellen Stadtregierung bereits in politischer Verantwortung waren, immer noch große Flächen versiegelt, die jetzt teilweise – wie der Riedbergplatz – auf Kosten der BürgerInnen wieder entsiegelt werden sollen?

2. Ist es richtig, dass Frankfurt aus finanziellen Erwägungen zum Importwasser aus dem Vogelsberg greift, anstatt alle Möglichkeiten zu nutzen, z.B.  Sparmaßnahmen, Wiederaufbereitung, um den Vogelsberg zu entlasten?

3. Wurden inzwischen Betriebswassersysteme aufgebaut, um den Naturraum zu entlasten?

4. Werden in Frankfurt weiterhin Baugenehmigungen für Neu- und Umbauten erteilt ohne Verpflichtung zur Installation eines Leitungssystems für die Nutzung von Nicht-Trinkwasser für die WC-Spülung und für Bewässerungszwecke?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

SFG – Städtische Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel

Anfrage A 129 vom 01.07.2022: Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel

Vor mehr als zwei Jahren hat sich der Anfragesteller nach der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel erkundigt. Anlass für die Anfrage waren mehrere Ungereimtheiten, siehe A 712 vom 26.5.2020. Zudem war der Webauftritt höchst unprofessionell und entsprach nicht den Sicherheitsstandards.

In der Antwort des Magistrats (B 364/20) hieß es:

„Die Gestaltung der Webpräsenz bedurfte dringlich einer Überarbeitung; aktuell findet die Vergabe zur Neugestaltung und Überarbeitung an einen Dienstleister statt.

Eine Auflösung der SFG gGmbH ist aktuell nicht in Planung, jedoch wird eine engere Zusammenarbeit mit der GWR angestrebt und entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.“

Inzwischen hat der Anfragesteller erfahren, dass die Gesellschaft liquidiert und alle Mitarbeiter:innen gekündigt wurden. Die unprofessionelle Webpräsenz hingegen ist immer noch online.

Ich frage daher den Magistrat:

1. Wann und warum wurde die städtische Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel liquidiert?

2. Was war der Anlass für die Auflösung der Gesellschaft?

3. Wurden allen Mitarbeiter:innen neue Arbeitsplätze bei der Stadt angeboten?

4. Warum ist die alte Webseite http://sfg-frankfurt.de/ noch immer online?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Schottergärten in Frankfurt

Anfrage A 128 vom 01.07.2022: Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?

Vor einem Jahr hat der Magistrat die neue Freiraumsatzung beschlossen, die unter anderem festlegt, dass in Vorgärten „Das Anlegen von Splitt-, Kies- und Schotterflächen sowie der Einbau von Folien (. .) nicht zulässig“ ist.

Dies war allerdings schon nach der alten Vorgartensatzung verboten, dennoch waren und sind überall in den Neubausiedlungen der Stadt klimaschädliche Schottergärten zu sehen. Schon 2019 hat deshalb der Antragsteller eine Anfrage (A 557/2019) gestellt und mit dem Antrag NR 1240/2020 einen effizienten Lösungsvorschlag vorgelegt. In seiner Antwort auf die Anfrage sagt der Magistrat, grundsätzlich prüfe er die Einhaltung der Vorgartensatzung flächendeckend nach Stadtteilen.

Nach der neuen Satzung sollen bei Zuwiderhandlungen gegen die Freiraumsatzung Bußgelder bis 15.000 Euro fällig werden.

Ich frage daher den Magistrat:

1. In welchen Stadtteilen und Neubaugebieten hat der Magistrat noch keine Prüfung der Vorgartensatzung vorgenommen. Die zur Anfrage A 557/2019 Anlass gebenden Schottergärten sind noch heute unverändert.

2. Wie viele Bußgelder in welcher Höhe wurden in den letzten 12 Monaten verhängt?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Haushalt 2022: Wohngebiete in Frankfurt autofrei planen

Etatantrag E 298 vom 05.05.2022: Autofreie Wohngebiete planen

Die dem individuellen Autoverkehr unterworfene Stadt ist – neben dem praktisch nicht mehr existenten sozialen Wohnungsbau – der größte Fehler der Stadtplanung des vergangenen und diesen Jahrhunderts. Folgen dieser Fehlentscheidungen sind ein extrem hoher Verbrauch von öffentlichem Raum, Versiegelung von Böden und damit Beeinträchtigung des innerstädtischen Klimas, krankmachende Luftvergiftung und hohe Kosten für Straßenbau und deren Instandhaltung – Geld, das für einen dicht vernetzten und schnell getakteten öffentlichen Nahverkehr fehlt. Die Stellplatzsatzungen der Kommunen verpflichten Bauherr:innen, PKW-Stellplätze für jede Wohnung vorzuhalten. Immerhin sieht die überarbeitete hessische Bauordnung vor, dass zukünftig bei Neubauten 25 Prozent der erforderlichen Stellplätze durch Fahrradabstellplätze ersetzt werden können. Ein erster Schritt, der aber viel zu kurz greift.

Das eigene Automobil ist bei der jungen Generation weit weniger emotional besetzt als bei ihren Eltern und Großeltern. Viele junge Menschen leben gern autofrei, Voraussetzung ist allerdings ein guter ÖPNV. Wenn die Stadt Frankfurt heute die Stadt von morgen plant, muss sie sich aus der Umklammerung der Interessen der Autokonzerne befreien.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Bei allen geplanten und zukünftigen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt wird die Realisierung als autofreies Wohngebiet geprüft.

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Schienenersatzverkehr während S 6-Sperrung

Antrag NR 381 vom 05.05.2022: Besseren SEV für Nieder-Erlenbach und Harheim

Seit vier Jahren finden jedes Jahr mehrmonatige Sperrungen der S-Bahn S6 wegen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn statt, in der gesamten Zeit gab es für die Stadtteile Nieder-Erlenbach und Harheim keinen angemessenen Ersatzverkehr in Richtung Karben und Friedberg.

Die nördlichen Frankfurter Stadtteile sind mit Bad Vilbel und der Wetterau eng verbunden. Viele Kinder aus diesen Orten gehen in Bad Vilbel zur Schule, sie haben dort ihre Freunde und nutzen die nahen Infrastruktureinrichtungen wie die Stadtbücherei und das Freibad. Viele Menschen, die in diese Stadtteile gezogen sind, pendeln zur Arbeit nach Karben oder in andere Städte, die mit der S 6 erreichbar sind.

Die Fahrgäste zahlen dafür viel Geld. So kostet ein RMV-Jahresticket nach Friedberg 1.900 Euro. Dennoch hält es der Magistrat der Stadt Frankfurt auch im 4. Jahr des S-Bahnausbaus nicht für nötig, einen erreichbaren Schienenersatzverkehr einzurichten. Stattdessen schlägt der Magistrat vor, die Fahrgäste mögen auf vorhandene Buslinien umsteigen. Das bedeutet für den Fahrgast eine Verdrei- bis Vervierfachung des Fahrweges und ist unzumutbar. Eine Verkehrswende hin zum Auto ist die Folge.

Der Antragsteller hat dazu bereits mehrere Anträge gestellt, die auch von der Stadtverordnetenversammlung angenommen, aber vom Magistrat nicht umgesetzt wurden. Ein Ersatzverkehr ist aber kein Almosen, sondern Vertragsbestandteil.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Es wird für die Sperrung der Linie S6 in Richtung Groß-Karben und Friedberg im Sommer 2022 und bei allen zukünftigen Sperrungen ein guter Ersatzverkehr für Fahrgäste aus Harheim und Nieder-Erlenbach eingerichtet.

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Nachhaltige Mobilität auch bei Wohlfahrtsverbänden (2)

Anfrage A 41 vom 21.10.2021: Förderung umweltfreundlicher Mobilität

Mit Antrag NR 1054 vom 4.12.2019 hat der Anfragesteller den Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten er hat, auf die von ihm finanzierten freien Träger und Wohlfahrtsverbände dahingehend einzuwirken, dass sie bei ihren Angestellten und Führungskräften umweltfreundliche Mobilität fördern und von der Zurverfügungstellung eines Dienstwagens Abstand nehmen. Der Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung 30.01.2020 einstimmig beschlossen.

Am 15.5.2020 antwortete der Magistrat in einem sehr kurzen Bericht: „Eine Vielzahl von diesen Institutionen wählt bereits heute nachhaltige und umweltfreundliche Verkehrsmittel für die innerstädtische Mobilität. Der Magistrat wird sich in den Gesprächen mit den Trägern dafür einsetzen, dass dies weiter ausgebaut wird und auf die entsprechenden Möglichkeiten hinweisen.“

Weiterlesen „Nachhaltige Mobilität auch bei Wohlfahrtsverbänden (2)“

Luftverschmutzung durch laufende Motoren von wartenden Bussen

Wie das hessische Umweltministerium bekannt gab, sind am neuen Frankfurter Busbahnhof in der Pforzheimer Straße hohe Stickoxidwerte gemessen worden, die den erlaubten Jahresmittelwert von maximal 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft überschreiten. Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet, die Einhaltung der EU-Vorgaben ab 2021 zu gewährleisten.

Fachleute gehen davon aus, dass die Ursache der Grenzwertüberschreitung darin liegen könnte, dass die Busfahrer in den Wartephasen die Motoren laufen lassen, um den Weiterbetrieb der Klimaanlagen zu sichern.

Als Maßnahme zur Einhaltung des Luftreinhalteplans hat die Stadt Frankfurt entschieden, dass am Busbahnhof Schilder angebracht werden, die die Fahrer daran erinnern sollen, dass die Motoren beim Halten abzustellen sind, egal, ob der Bus dadurch geheizt oder gekühlt werden soll.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass auch Linienbusse in Frankfurt in den Wartephasen den Motor laufen lassen?

2. Sind Busbetreiber von Linienbussen – auch private wie z. B. Transdev – verpflichtet, Standheizungen in ihren Bussen einzubauen, um das Laufen des Motors zu unterbinden?

3. Wenn Standheizungen verpflichtend sind, prüft die Stadt regelmäßig, ob sich die Busbetreiber an diese Pflicht halten?

Schluss mit Schottergärten

Antrag NR 1240 vom 27.6.2020: Synergien nutzen – Vorgartensatzung umsetzen

In den Neubaugebieten der Stadt sind vielfach Schottergärten zu sehen, obwohl die Vorgartensatzung dies verbietet:

§ 1,1. Im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sind Vorgärten mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten und dürfen nicht als hauswirtschaftliche Flächen, als Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. (Vorgartensatzung vom 22.3.1979)

Kies oder Steine sollen demnach nur in einem untergeordneten Umfang als Gestaltungselemente verwendet werden, die Versickerung des Oberflächenwassers muss gewährleistet bleiben.

Unsere Anfrage A 557/19, ob es angesichts der Häufung von Schottergärten in Neubaugebieten nicht möglich sei, dass die Bauaufsicht frühzeitig eingreife, wies der Magistrat ab und erklärte, die Einhaltung der Satzung werden flächendeckend nach Stadtteilen geprüft. Das scheint aber nicht immer zielführend zu sein.

Wir schlagen deshalb ein anderes Vorgehen vor: Um die Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 1.1.2019 zu ermöglichen, hat die Stadt für jedes Grundstück in Frankfurt am Main individuelle Fragebogen erstellt und diese mit einem Luftbild der Liegenschaft an die Eigentümer verschickt. Die aus dem Luftbild ausgewerteten versiegelten Flächen wurden markiert und der Eigentümer befragt, ob das Niederschlagswasser von diesen Flächen in das Kanalnetz der SEF eingeleitet wird. Hierbei wurden drei Versieglungsklassen genannt, die die unterschiedlichen Versieglungsgrade widerspiegeln: a) voll versiegelt, b) teilweise versiegelt (Bsp.: Gründach, Rasengittersteine, Regenfugenpflaster, Rasenwaben, Schotterrasen, Split- und Kiesdecken), c) nicht versiegelt (Bsp.: Rasen, Acker).

Es liegen der Stadt also bereits sämtliche Informationen inklusive Luftbild vor, die Hinweise auf eine Missachtung der Vorgartensatzung geben.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Zur schnellen und effizienten Prüfung der Einhaltung der Vorgartensatzung nutzt der Magistrat die vorhandenen digitalen Informationen des Stadtentwässerungsamtes.

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Antragsteller: Stv. Luigi Brillante