Hohe Schulgelder auf privaten Schulen sind verfassungswidrig

Anfrage A 304 vom 05.01.2018: Privatschulen: Staatlich geförderte Ungleichheit

Der aktuelle Bericht zur Partizipation und Lebenslage der Bevölkerung („Frankfurter Integrations- und Diversitätsmonitoring“) legt im Ergebnisteil die Zahlen zum Themenfeld Bildung, Erziehung und Schule vor. Leider werden hierin keine Informationen und Daten zu Privatschulen vorgelegt, stattdessen wird auf einen Bericht aus 2012 verwiesen.

Bekannt ist, dass sich die Schülerzahl an privaten Grund- und weiterführenden Schulen in den letzten Jahren erhöht hat. Privatschulen, die als Ersatzschulen anerkannt sind, werden bis zu 90 Prozent vom Staat finanziert. Da sie zusätzlich teils sehr hohe Schulgelder von den Eltern fordern, sind sie weitaus besser ausgestattet als viele staatliche Schulen und können mit besonderen Angeboten und kleineren Klassen für sich werben. Gleichzeitig sorgen die Schulgelder für eine Segregation wohlhabender SchülerInnen auf den Privatschulen, während die Herausforderungen der Migration und der Inklusion den staatlichen Schulen vorbehalten bleibt.

Die deutsche Verfassung hat in Artikel 7, Absatz 4, Grundgesetz, festgelegt, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht erlaubt ist.

Allerdings wird dieser Grundsatz in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. Baden-Württemberg plant aktuell, das Schulgeld privater Schulen auf 160 Euro im Monat und maximal 5 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens zu begrenzen, in den meisten Bundesländern gibt es bislang keine Vorschriften zur Höhe des Schulgeldes. Professor Michael Wrase, Experte für Sozial- und Bildungsrecht und Mit-Autor einer Studie zur Genehmigungspraxis von Privatschulen, wirft u.a. Hessen vor, seit Jahren gegen das Sonderungsverbot zu verstoßen. Auch seien die Genehmigungsverfahren intransparent. Durch die mangelnde politische Kontrolle neigten Privatschulen zu einer immer größeren sozialen Abschottung, dies gelte nicht nur, aber in größerem Ausmaß, für kommerzielle Privatschulen, die über keine besondere pädagogische oder konfessionelle Ausrichtung verfügten. Wrase fordert als Fazit der Studie, Privatschulen mit überhöhtem Schulgeld die staatliche Förderung zu streichen.

Laut der neuen IGLU-Studie zur Lesekompetenz ist der Abstand zwischen leistungsstarken und leistungsschwachen Kindern in Deutschland größer als in allen anderen Ländern. Verstärkt wird demnach das Problem durch Privatschulen und fehlende soziale Durchmischung. Die Selektion durch private Schulen fördert die soziale Ungleichheit und spaltet die Gesellschaft.

Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:

1. Im März 2015 existierten laut Stadtschulamt in Frankfurt 18 Ersatzschulen (d.h. Privatschulen, die staatliche Finanzierung erhalten). Wie hoch ist die Zahl der Ersatzschulen aktuell?

2. Wie hoch sind die Schulgelder auf den anerkannten Ersatzschulen in Frankfurt?

3. Wie viele Kinder besuchen in Frankfurt eine private Grundschule?

4. Wie viele SchülerInnen besuchen in Frankfurt eine weiterführende Privatschule?

5. Wie setzt sich die SchülerInnenschaft zusammen? Bitte auflisten nach Staatsangehörigkeit und mit/ohne Migrationshintergrund?

Ich bitte die Antwort auf die Punkte 3,4,5 für die jeweiligen Jahre ab 2010 zu liefern.

6. Stimmt der Magistrat der Auffassung zu, dass es Aufgabe der Politik ist, gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu schaffen – unabhängig von der finanziellen Ausstattung Ihrer Eltern?

————————————————————————-

Antragsteller: Luigi Brillante