Querversetzungen in den weiterführenden Schulen

Antrag NR 508 vom 05.02.2018: Differenzierte Betrachtung der Querversetzungen

Mit Anfrage A 287 vom 23.11.2017 fragen die Fraktionen von CDU, Grüne und SPD den Magistrat nach den genauen Zahlen der Übergänge und Querversetzungen in der weiterführenden Schule.

In der Anfrage heißt es: „So werden zu jedem Schuljahr eine Vielzahl an Kindern an den Gymnasien eingeschult, die zum Teil noch im gleichen Schuljahr oder den darauf folgenden Jahren in andere Bildungsgänge wechseln, wodurch die Raum- und Personalkapazitäten an den aufnehmenden Gesamtschulen sowie Haupt- und Realschulen sehr knapp werden. Hier müssen Kapazitäten geschaffen werden, um die Durchlässigkeit des Systems zu gewährleisten. Gleichzeitig entscheiden sich jährlich viele Abgängerinnen und Abgänger der 10. Klassen dazu das Abitur anzustreben und benötigen einen Schulplatz an einem Gymnasium.“

Die Anfragesteller begründen ihren Vorstoß damit, dass an den aufnehmenden Schulformen stets genügend Kapazitäten vorhanden sein müssen, damit die in der 4. Klasse getroffene Schulwahl-entscheidung korrigiert werden kann. Dies ist zweifellos sinnvoll, allerdings fehlt die politisch relevante Frage, ob es Auffälligkeiten in der Zusammensetzung der SchülerInnen gibt, die quer-versetzt werden.

Dies vorausgeschickt, bitte ich den Magistrat:

Die in Anfrage A 287, Punkt 1. bis 3., geforderten Zahlen werden dahingehend differenziert, dass jeweils nach Schüler und Schülerinnen mit und ohne Migrationshintergrund unterschieden wird.

——————————————————————————–

Antragsteller: Luigi Brillante