Anfrage A 150 vom 11.10.2022: Bessere und mehrsprachige Information der NeubürgerInnen
Am 27.1.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit den Antrag K 56 vom 22.11.2021 der KAV angenommen. Damit befürworteten die Stadtverordneten, dass Neubür-gerInnen bei der Anmeldung ausführliche Informationen über das ihnen potentiell zustehende aktive und/oder passive Wahlrecht zur Verfügung gestellt werden.
Mit M 111 vom 18.07.22 hat der Magistrat diesen Beschluss aufgehoben. Grund war die in K 56 vorgeschlagene Umsetzung durch die Bürgerämter bei der Anmeldung der neuen BürgerInnen.
Der Anfragesteller akzeptiert die Argumentation des Magistrats, dass die Bürgerämter bereits jetzt stark überlastet seien und außerdem die Verteilung papierhafter Informationen die geplante Digitalisierung konterkarieren würde. Gleichwohl muss aber das von den Stadtverordneten beschlossene Ziel der besseren und mehrsprachigen Information von Neubürgern in geeigneter Form vom Magistrat umgesetzt werden. Während im Jahr 1997 bei der Kommunalwahl die Wahlbeteiligung noch bei über 60 Prozent lag, lag der Wähleranteil 2016 und 2021 nur noch bei 39 bzw. 45 Prozent.
Die Wahlbeteiligung zu erhöhen liegt im Interesse jeder Demokratie.
Ich frage daher den Magistrat:
Auf welche Weise wird der Magistrat das von einer großen Mehrheit des Stadtparlaments getragene Ziel, die politischen Partizipationsmöglichkeiten durch Informationen über das aktive und passive Wahlrecht zu fördern, umsetzen?
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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante