Welche Kinder besuchen welche Förderschulen?

Anfrage A 303 vom 02.01.2018: Kinder mit Migrationshintergrund auf Förderschulen

Laut dem aktuellen Frankfurter Integrations- und Diversitätsmonitoring „beginnt eine nicht geringe Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsangehörigkeit ihre Schullaufbahn direkt in einer Förderschule und nicht in der Grundschule“.

Nach diesem Bericht hat sich seit 2014 die Zahl der SchülerInnen mit ausländischer Staatszugehörigkeit, die eine Förderschule besuchen, erhöht, bei den Jungen beträgt sie 7,4 Prozent, bei den Mädchen 4,1 Prozent und ist damit doppelt so hoch wie bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit. Überrepräsentiert auf den Förderschulen seien aber auch Kinder aus „sozial schwächeren“ Familien.

Differenziert nach der Art der Förderschule zeigt sich folgendes Bild: Kinder ohne Migrationshintergrund besuchen überwiegend die Schulen für Seh- oder Körperbehinderte, für Hörgeschädigte oder praktisch Bildbare. Kinder mit Migrationshintergrund hingegen besuchen zum weitaus größten Teil die Schulen für Lern- oder Erziehungshilfe.

Im Bericht heißt es: „Gerade bei Kindern und Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kommt es gemäß Studien vermehrt zu Zuteilungen auch aufgrund fehlerhafter Diagnosen.“

Im Rahmen der „inklusiven Beschulung“ wurde als neues Verfahren ein Förderausschuss etabliert, der gemeinsam mit den Eltern die Art der Beschulung beschließen soll. Allerdings wird dieser nur auf Antrag der Eltern einberufen. Tun sie dies nicht, geht das Kind automatisch in die Förderschule.

Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:

1. Wie hoch ist die Zahl der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund, die ihre Schullaufbahn in der Förderschule beginnen und um welche Art Förderschule handelt es sich?

2. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf den Förderschulen so unterstützt werden, dass sie nach Möglichkeit in eine Regelschule wechseln können. Wie hat sich die Rückführungsquote in den letzten Jahren entwickelt? Bitte nach Schulen und mit/ohne Migrationshintergrund differenzieren.

3. Wie viele Förderausschüsse zur Beschlussfassung der Art der Beschulung wurden auf Wunsch der Eltern in den letzten Jahren einberufen? Sind die betroffenen Eltern über dieses Instrument ausreichend informiert und wird ihnen im Vorfeld Beratung und Unterstützung angeboten?

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Anfragesteller: Luigi Brillante