Keine städtische Verkehrsüberwachung am Wochenende?

Anfrage A 517 vom 26.Juli 2019: Städtische Verkehrspolizei am Wochenende

„An Samstagen oder Sonntagen ist die Städtische Verkehrspolizei hauptsächlich bei Großveranstaltungen und mit stark verminderter Personalstärke im Einsatz. In der Regel kann die reguläre Verkehrsüberwachung nicht durchgeführt werden.“ (ST 1186 vom 24.6.2019)

So lautet die Antwort des Magistrat auf eine Anregung des Ortsbeirats 6 wegen zugeparkter Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle. Laut Mitteilung des Polizeipräsidiums ist die städtische Verkehrspolizei allerdings am Sonntag nicht im Dienst und samstags mit genau 1 (in Worten: einem) Fahrzeug. BürgerInnen, die wegen zugeparkter Gehwege in ihren Stadtteilen bei der Städtischen Verkehrspolizei anrufen, erhalten die Auskunft, dieses Fahrzeug sei am Samstag ausschließlich in der Innenstadt unterwegs.

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Nilgänse in Frankfurter Parks bekämpfen

Antrag NR 918 vom 26.Juli 2019: Grünflächen für Menschen nutzbar halten

Die Grünflächen in Frankfurter Parks und Erholungsgebieten sind aufgrund der stark gewachsenen Populationen an Nil- und Kanadagänsen kaum noch nutzbar. Wer sich auf der Wiese z.B. im Licht- und Luftbad Niederrad oder im Ostpark niederlassen will, muss seine Picknickdecke auf dem Kot der Tiere ausbreiten, da es keine sauberen Flächen mehr gibt. Auf die Anfrage des Ortsbeirates 5 vom August 2018, was die Stadt gegen diese Zustände zu tun gedenke, antwortete der Magistrat im vergangenen November, er habe einen Runden Tisch einberufen und ein Nilgans-Management mit Monitoring ins Leben gerufen.

Von solchen Maßnahmen unbeeindruckt, breiten sich die Gänse munter weiter aus. Auch der Versuch des Umweltdezernats im Ostpark mittels eines niedrigen Zauns bzw. einer niedrigen Hecke die Gänse zu disziplinieren, ist bekanntermaßen gescheitert. Die Nilgans steht seit 2017 auf der EU-Liste der invasiven Arten, damit sind die Länder verpflichtet, diese Art zurückzudrängen.

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Kinderbetreuung des FRAP aufrechterhalten

Antrag NR 917 vom 26.7.2019: Spontankinderbetreuung „World Kids“ nicht schließen

Die FRAP Agentur GmbH organisiert im Auftrag des Frankfurter Magistrats das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm für die über 25-jährigen. Das Programm wird aus dem Sozialetat der Stadt finanziert. Seit 17 Jahren können Mütter und Väter, die sich am FRAP qualifizieren, bei Betreuungsengpässen das Angebot „World Kids“ des gemeinnützigen Bildungsträgers GFFB nutzen. Dieser hält zur Spontankinderbetreuung – d.h. Eltern können den Bedarf 24 Stunden vorher anmelden und erhalten eine qualifizierte Betreuung für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren – 15 Plätze vor. Jetzt gab der Geschäftsführer des FRAP bekannt, die Summe von rund 180.000 Euro jährlich für die Kinderbetreuung einsparen zu wollen. „Es ist nicht unsere Aufgabe, Kinderbetreuung zu finanzieren, sondern berufliche Integration zu ermöglichen“, wird der Geschäftsführer des FRAP in der Presse zitiert.

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Stadt muss gegen Falschparker vorgehen

Antrag NR 886 vom 11.06.2019: Freie Gehwege in allen Stadtteilen – auch am Wochenende

„Lebenswertere Städte entstehen dann, wenn bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum nicht mehr die Interessen der Nutzer von privaten Pkw einseitig im Vordergrund stehen“ (Christian Hochfeld, Direktor Agora Verkehrswende, zitiert aus Behörden Spiegel)

Der Bericht B 99 vom 22.03.2019 ist die in Worte gefasste Kapitulation der Stadt vor Falschparkern. Wo Parkdruck herrscht, haben Fußgänger das Nachsehen – auf diesen einfachen Nenner kann man die Antwort des Magistrats auf die vor fast einem Jahr gestellte Anfrage A 375/2018 zum Gehwegparken in Frankfurt zusammenfassen. Statt konsequent die Rechte der Fußgänger-Innen zu schützen – wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht – sehen Magistrat und Polizei den öffentlichen Verkehrsraum durch die Autofahrerbrille: „Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben. Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten.“ (B 99)

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Gleichbehandlung im Wohn-Erbbaurecht

Antrag NR 872 vom 21. Mai 2019: Stadt Frankfurt muss Ungleichbehandlung im Wohn-Erbbaurecht endlich beseitigen

Die „Erbbaurechtsverordnung“ aus dem Jahr 1919 gilt heute mit wenigen Ergänzungen als Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) fort. Ziel dieses wohnungspolitischen Instruments war und ist vorrangig die Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere die Möglichkeit der Schaffung von Eigentum auch für sozial schwächere Schichten. Mit dem Erbbaurecht soll auch die Bodenspekulation bekämpft werden.

Die Stadt Frankfurt am Main hält derzeit rund 5.000 Wohn-Erbbaurechte im Stadtgebiet. Da die Vergabe von städtischen Grundstücken gegenwärtig vorwiegend durch die Bestellung von neuen Erbbaurechten geschieht, wird diese Zahl weiter steigen. Die Laufzeit der Wohn-Erbbauverträge beläuft sich in der Regel auf 99 Jahre. Allerdings wurden in Frankfurt in der Vergangenheit auch Wohn-Erbbaurechte vergeben, die sich nur über eine Laufzeit von 66 Jahren oder kürzer erstrecken.

Die von 99 Jahren abweichend verkürzte Bestellung von Erbbaurechten benachteiligt diese Erbbaurechtsnehmer in erheblicher Weise, da nach Auslaufen des verkürzten Erbbaurechts die Verwaltung dies zum Anlass nimmt, den Erbbauzins nach den jeweils neuesten Bodenrichtwerten anzupassen. Hierdurch tritt eine Vervielfachung bisher gezahlter Erbbauzinsen ein, häufig bis zum 10-fachen des bisher Verlangten, was sich viele Menschen nicht leisten können. Die Gleichstellung mit denjenigen Erbbaurechtsverträgen, die von vornhinein auf 99 Jahre bestellt wurden, ist dringend erforderlich.

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Romantik-Museum Frankfurt

Anfrage A 477 vom 09.04.2019: Romantik-Museum im Großen Hirschgraben im Zeitplan?

Seit Ende 2018 sollte das Romantikmuseum im Großen Hirschgraben fertig gestellt sein – so sah es die Planung vor und so äußerte sich auch der Bauherr für das Projekt, die ABG Frankfurt Holding beim Richtfest im September 2017. „Wir freuen uns als Immobilienkonzern, den Bau dieses für Frankfurt wichtigen Museums termingerecht und im Kostenrahmen umzusetzen und damit einen Beitrag zur Stadtentwicklung zu leisten“, sagte damals ABG-Geschäftsführer Frank Junker.

Im April 2019 ist dem äußeren Anschein nach eine zeitnahe Fertigstellung des Bauprojekts im Großen Hirschgraben nicht wahrscheinlich. Die Straße ist weiträumig unbegehbar, was auch für die dort ansässigen Unternehmen und gastronomischen Einrichtungen seit langem zu starken Einschränkungen führt. Weiterlesen „Romantik-Museum Frankfurt“

Für wen sind die fetten Jahre vorbei?

Anfrage A 457 vom 05.03.2019: Zuschusserhöhungen fürs Stadtmarketing

Die Koalition hat für 2019 einen Haushalt beschlossen, der eine Erhöhung des Zuschusses an die Wirtschaftsförderung um 1,4 Millionen auf 6,1 Millionen vorsieht und in dem die Tourismus- und Kongress-GmbH neben dem Zuschuss von 3 Millionen eine weitere halbe Million aus dem Tourismusbeitrag erhält. Die Städtische Kommunikation wird 4 Millionen mehr erhalten und damit insgesamt 11,2 Millionen Euro. Allein die drei Zuschusserhöhungen lässt sich die Koalition aus SPD, Grüne und CDU sechs Millionen Euro kosten.

Weil die Zuwendungen aber offenbar nicht ausreichen, damit die Zuschussempfänger mit ihren Adressaten kommunizieren können, wurden drei neue Vollzeitstellen im Amt für Kommunikation und Stadtmarketing geschaffen, sogenannte City-Manager, die einen Runden Tisch installieren sollen und an die sich Unternehmer „vom Handwerker und Einzelhändler bis zum Großunternehmen“ zukünftig wenden können, um ihre Anregungen und Beschwerden zu schildern.
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Öffentlichen Raum entlasten – Garagen sind keine Lagerräume

Anfrage A 448 vom 12.02.2019: Garagennutzungspflicht beachten

Die Hessische Bauordnung sowie die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt verpflichten Bauherren, Garagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Diese Verpflichtung soll den Druck auf den öffentlichen Raum verringern. In vielen Wohngebieten ist allerdings zu beobachten, dass AnwohnerInnen ihre Autos auf die Straße stellen, statt in ihre Garagen oder auf die vorgesehenen Stellplätze. Häufig wird dabei der Gehweg zugeparkt und FußgängerInnen, Kinderwagenschieber und Menschen mit Rollstuhl oder Rollator müssen auf die Straße ausweichen. Die Garage wird stattdessen als zusätzlicher Lagerraum benutzt.

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