Stadt muss gegen Falschparker vorgehen

Antrag NR 886 vom 11.06.2019: Freie Gehwege in allen Stadtteilen – auch am Wochenende

„Lebenswertere Städte entstehen dann, wenn bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum nicht mehr die Interessen der Nutzer von privaten Pkw einseitig im Vordergrund stehen“ (Christian Hochfeld, Direktor Agora Verkehrswende, zitiert aus Behörden Spiegel)

Der Bericht B 99 vom 22.03.2019 ist die in Worte gefasste Kapitulation der Stadt vor Falschparkern. Wo Parkdruck herrscht, haben Fußgänger das Nachsehen – auf diesen einfachen Nenner kann man die Antwort des Magistrats auf die vor fast einem Jahr gestellte Anfrage A 375/2018 zum Gehwegparken in Frankfurt zusammenfassen. Statt konsequent die Rechte der Fußgänger-Innen zu schützen – wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht – sehen Magistrat und Polizei den öffentlichen Verkehrsraum durch die Autofahrerbrille: „Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben. Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten.“ (B 99)

Das heißt, wenn dem Autofahrer das Parken am Fahrbahnrand nicht möglich ist, darf er auf dem Gehweg parken – ob dort ausreichend Platz für Fußgänger, Kinderwägen oder Rollator ist, interessiert den Magistrat nicht. Dabei gibt es sehr wohl ein Recht der Fußgänger auf Nutzung der Gehwege, aber keines auf Parken im öffentlichen Raum.

Was die BürgerInnen in den Stadtteilen schon lange wissen, teilt inzwischen auch die städtische Verkehrspolizei offiziell mit: Außerhalb der Innenstadt können wegen Personalmangel am Wochenende keine Kontrollen mehr vorgenommen werden. Allerdings wurden in vielen Stadtteilen auch an den anderen Tagen noch nie städtische Verkehrspolizisten gesichtet.

Regeln, auf deren Einhaltung niemand achtet, werden von den Menschen irgendwann nicht mehr ernst genommen. Ob es sich um Falschparken oder die Zweckentfremdung von Garagen handelt: Wenn Autofahrer den öffentlichen Raum mit ihren Fahrzeugen fluten, leiden darunter die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger, deren ohnehin begrenzter Verkehrsraum von der Stadt nicht geschützt wird. Diesen Schutz zu gewährleisten, auch wenn das den Komfort des motorisierten Individualverkehrs einschränkt, ist Aufgabe der Stadt und nicht des Bürgers.

Die inzwischen obligatorische Aufforderung der städtischen Verkehrspolizei, die Bürger, die durch Gehweg- oder Radwegparken beeinträchtigt werden, sollten doch unter vollem Namen Anzeige erstatten – der den Beschuldigten weiter gegeben wird -, führt natürlich dazu, dass sich Menschen in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung eher mit unsäglichen Zuständen abfinden, als sich dauerhaft mit ihren Nachbarn zu zerstreiten.

So wie auf diesem Fotos sieht es täglich an hundert Stellen in Frankfurt aus:

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

1. Der Bericht B_99_2019 wird zurückgewiesen.

2. Der Magistrat ergreift umgehend alle erforderlichen Maßnahmen, um das Recht der FußgängerInnen auf Nutzung der Gehwege in allen Frankfurter Stadtteilen durchzusetzen. Dies beinhaltet vorrangig die Einstellung von mehr Personal zur Ahndung von Parkverstößen.
__________________________________________________________________________

Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante