Anfrage A 448 vom 12.02.2019: Garagennutzungspflicht beachten
Die Hessische Bauordnung sowie die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt verpflichten Bauherren, Garagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Diese Verpflichtung soll den Druck auf den öffentlichen Raum verringern. In vielen Wohngebieten ist allerdings zu beobachten, dass AnwohnerInnen ihre Autos auf die Straße stellen, statt in ihre Garagen oder auf die vorgesehenen Stellplätze. Häufig wird dabei der Gehweg zugeparkt und FußgängerInnen, Kinderwagenschieber und Menschen mit Rollstuhl oder Rollator müssen auf die Straße ausweichen. Die Garage wird stattdessen als zusätzlicher Lagerraum benutzt.