Gleichbehandlung im Wohn-Erbbaurecht

Antrag NR 872 vom 21. Mai 2019: Stadt Frankfurt muss Ungleichbehandlung im Wohn-Erbbaurecht endlich beseitigen

Die „Erbbaurechtsverordnung“ aus dem Jahr 1919 gilt heute mit wenigen Ergänzungen als Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) fort. Ziel dieses wohnungspolitischen Instruments war und ist vorrangig die Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere die Möglichkeit der Schaffung von Eigentum auch für sozial schwächere Schichten. Mit dem Erbbaurecht soll auch die Bodenspekulation bekämpft werden.

Die Stadt Frankfurt am Main hält derzeit rund 5.000 Wohn-Erbbaurechte im Stadtgebiet. Da die Vergabe von städtischen Grundstücken gegenwärtig vorwiegend durch die Bestellung von neuen Erbbaurechten geschieht, wird diese Zahl weiter steigen. Die Laufzeit der Wohn-Erbbauverträge beläuft sich in der Regel auf 99 Jahre. Allerdings wurden in Frankfurt in der Vergangenheit auch Wohn-Erbbaurechte vergeben, die sich nur über eine Laufzeit von 66 Jahren oder kürzer erstrecken.

Die von 99 Jahren abweichend verkürzte Bestellung von Erbbaurechten benachteiligt diese Erbbaurechtsnehmer in erheblicher Weise, da nach Auslaufen des verkürzten Erbbaurechts die Verwaltung dies zum Anlass nimmt, den Erbbauzins nach den jeweils neuesten Bodenrichtwerten anzupassen. Hierdurch tritt eine Vervielfachung bisher gezahlter Erbbauzinsen ein, häufig bis zum 10-fachen des bisher Verlangten, was sich viele Menschen nicht leisten können. Die Gleichstellung mit denjenigen Erbbaurechtsverträgen, die von vornhinein auf 99 Jahre bestellt wurden, ist dringend erforderlich.

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Öffentlichen Raum entlasten – Garagen sind keine Lagerräume

Anfrage A 448 vom 12.02.2019: Garagennutzungspflicht beachten

Die Hessische Bauordnung sowie die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt verpflichten Bauherren, Garagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Diese Verpflichtung soll den Druck auf den öffentlichen Raum verringern. In vielen Wohngebieten ist allerdings zu beobachten, dass AnwohnerInnen ihre Autos auf die Straße stellen, statt in ihre Garagen oder auf die vorgesehenen Stellplätze. Häufig wird dabei der Gehweg zugeparkt und FußgängerInnen, Kinderwagenschieber und Menschen mit Rollstuhl oder Rollator müssen auf die Straße ausweichen. Die Garage wird stattdessen als zusätzlicher Lagerraum benutzt.

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Baugebiet Am Eschbachtal (Bonames Ost) autoarm planen

Antrag NR 759 vom 12.02.2019: Autoarmes Wohngebiet im Frankfurter Norden

Unseren Antrag NR 682 vom 23.10.2018 („Jetzt das erste autofreie Wohngebiet in Frankfurt planen!“) hat die Koalition erst zurückgestellt, dann abgelehnt – aus formellen Gründen, wie es im Verkehrsausschuss am 22.1.2019 hieß, da wir in unserem Antrag die Ablehnung des vorangegangenen Magistratsberichts gefordert hatten.

Um dieses Vorgehen zu heilen, stellen wir nun den Antrag in geänderter Form. Denn kaum ein Baugebiet eignet sich besser für ein autoarmes Wohngebiet als das seit vierzig Jahren geplante Gebiet am Stadtteilrand von Bonames. Nachdem es in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach umbenannt und umgeplant wurde, hat der neue Planungsdezernent den baureifen Plan aus 2015 wieder kassiert. Als Argument nannte er in der Plenarsitzung vom Dezember 2017 auf unsere Frage F 931, dass auch dieser Bebauungsplan Nr. 516 vor Ort auf energische Kritik gestoßen sei.

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Autofreies Wohngebiet in Bonames

Antrag NR 682 vom 23.10.2018: Jetzt das erste autofreie Wohngebiet in Frankfurt planen!

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Bericht B 238 zur Vorlage A 363/18 wird zurückgewiesen.

2. Das sich noch (bzw. wieder) in der Planung befindliche Baugebiet Am Eschbachtal (Bebauungsplan Nr. 516) wird als autofreies Wohngebiet realisiert.

Begründung:

Im Bericht zu unserem Antrag A 363/18 nennt der Magistrat Bedingungen, unter denen ein autofreies Wohngebiet in Frankfurt realisiert werden könnte, z.B.

„müssen vielfältige alternative Mobilitätsangebote, wie ein besonders dichter und gut erreichbarer ÖPNV, besonders ausgestaltete Radverkehrsverbindungen, Bike- und/oder Car-Sharing-Konzepte usw. zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus müssen solche Wohnviertel über fußläufig erreichbare hochwertige Einzelhandelsstandorte und über gleichermaßen gut erreichbare soziale Infrastrukturen (z. B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, ärztliche Versorgung) verfügen.“

Die Aufzählung liest sich wie der Traum jedes autofreien Bürgers in Frankfurt, der sich aber zurzeit in vielen Stadtteilen und Siedlungen mit schlechtem ÖPNV, mangelnder Infrastruktur und zugeparkten Gehwegen abfinden muss. Dass der Magistrat derart hohe Hürden für ein autofreies Wohngebiet setzt, aber keinerlei Vorschläge macht, wie diese Lebensqualität zu erreichen wäre, zeigt, dass der Magistrat anders als die Städte Münster, Köln oder Hamburg kein Interesse an der Realisierung eines autofreien Wohngebietes hat.

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Ängsten der Anwohner entgegen treten – „Am Eschbachtal“ autofrei planen!

Anfrage A 363 vom 10.6.2018: Endlich neuer Wohnraum in Bonames

Seit über 40 Jahren plant die Stadt am Rand von Bonames ein Neubaugebiet. Wegen Protesten einiger Anwohner wurde das Bauvorhaben „Am Eschbachtal“, (vormals Bonames Ost), mehrfach umgeplant. Kürzlich hat der Magistrat verkündet, dass er das Bauprojekt in zwei getrennte Verfahren aufteilen wird, damit die dort geplanten Schulen endlich realisiert werden können – während die Wohnbebauung weiter stockt.

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Maßnahmen gegen Diskriminierungen auf dem Mietmarkt

Antrag NR 510 vom 12.02.2018: Maßnahmen gegen Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe

In Deutschland, vor allem in den Großstädten München und Frankfurt, werden Menschen mit ausländisch klingenden Namen auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert. Dies ergab ein Experiment von Journalisten des Bayerischen Rundfunks und des SPIEGELs. Für die Studie wurden 20.000 Wohnungsanfragen mit fiktiven deutschen und nicht-deutschen Profilen verschickt. Das Ergebnis: Ein Mann mit arabisch oder türkisch klingendem Namen wird in Frankfurt weitaus häufiger bei der Wohnungsvergabe übergangen als zum Beispiel in Leipzig oder Magdeburg.

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Nahversorgung in Frankfurt

Anfrage A 273 vom 23.10.2017: Smarte Konzepte für Smart-Märkte?

In vielen Stadtteilen Frankfurts ist die fußnahe Versorgung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs nicht gewährleistet. Dies stellt nicht nur für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen ein Problem dar, sondern verhindert auch eine umweltpolitisch wünschenswerte Entscheidung der BürgerInnen für ein autofreies Leben. Als 2009 die Werkstatt Frankfurt das Projekt der Smart-Märkte startete, bestand die Hoffnung, dass mit diesem Qualifizierungsangebot für Langzeit-arbeitslose viele Nahversorgungsprobleme in den Stadtteilen gelöst werden könnten. Das Sozialdezernat nannte damals als Ziel der Smart-Märkte: „die Nahversorgung, vor allen Dingen von älteren Bürgerinnen und Bürger, die in ihrem direkten Wohnumfeld keine kurzen Wege mehr zu einem Vollsortimentladen haben“. Aber nur in Sindlingen, Bonames und Eckenheim wurden Smart-Märkte realisiert. Alle Vorstöße der letzten Jahre, auch in anderen Stadtteilen mit vorhandenem Bedarf solche Märkte zu errichten, wurden vom Magistrat abgelehnt.

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Menschenwürdige Unterkünfte für Obdachlose

Antrag NR 113 vom 16.09.2016: Menschenwürdige Unterkünfte für Obdachlose

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird aufgefordert Vorschläge zu unterbreiten, mit welchen Sofortmaßnahmen die menschenunwürdige Wohn- und Lebenssituation von obdachlosen EU-Ausländern in Frankfurt beendet werden kann.
2. Der Magistrat nutzt sein gemeinsames politisches Netzwerk mit Mitgliedern der Bundesregierung und des europäischen Parlaments, um in der europäischen Union soziale Mindeststandards für alle Menschen durchzusetzen.

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