Antrag NR 1240 vom 27.6.2020: Synergien nutzen – Vorgartensatzung umsetzen
In den Neubaugebieten der Stadt sind vielfach Schottergärten zu sehen, obwohl die Vorgartensatzung dies verbietet:
§ 1,1. Im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sind Vorgärten mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten und dürfen nicht als hauswirtschaftliche Flächen, als Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. (Vorgartensatzung vom 22.3.1979)
Kies oder Steine sollen demnach nur in einem untergeordneten Umfang als Gestaltungselemente verwendet werden, die Versickerung des Oberflächenwassers muss gewährleistet bleiben.
Unsere Anfrage A 557/19, ob es angesichts der Häufung von Schottergärten in Neubaugebieten nicht möglich sei, dass die Bauaufsicht frühzeitig eingreife, wies der Magistrat ab und erklärte, die Einhaltung der Satzung werden flächendeckend nach Stadtteilen geprüft. Das scheint aber nicht immer zielführend zu sein.
Wir schlagen deshalb ein anderes Vorgehen vor: Um die Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 1.1.2019 zu ermöglichen, hat die Stadt für jedes Grundstück in Frankfurt am Main individuelle Fragebogen erstellt und diese mit einem Luftbild der Liegenschaft an die Eigentümer verschickt. Die aus dem Luftbild ausgewerteten versiegelten Flächen wurden markiert und der Eigentümer befragt, ob das Niederschlagswasser von diesen Flächen in das Kanalnetz der SEF eingeleitet wird. Hierbei wurden drei Versieglungsklassen genannt, die die unterschiedlichen Versieglungsgrade widerspiegeln: a) voll versiegelt, b) teilweise versiegelt (Bsp.: Gründach, Rasengittersteine, Regenfugenpflaster, Rasenwaben, Schotterrasen, Split- und Kiesdecken), c) nicht versiegelt (Bsp.: Rasen, Acker).
Es liegen der Stadt also bereits sämtliche Informationen inklusive Luftbild vor, die Hinweise auf eine Missachtung der Vorgartensatzung geben.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
Zur schnellen und effizienten Prüfung der Einhaltung der Vorgartensatzung nutzt der Magistrat die vorhandenen digitalen Informationen des Stadtentwässerungsamtes.
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Antragsteller: Stv. Luigi Brillante