Anfrage A 557 vom 24.09.2019: Bauaufsicht (1): Vorgartensatzung
Zu den Aufgaben der Bauaufsicht Frankfurt gehören neben der Bewilligung von Bauvorhaben u.a. die Baukontrolle mit wiederkehrenden Prüfungen, der Wohnraum- und Vorgartenschutz, die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Immer wieder Thema ist in der Bevölkerung die mangelhafte Umsetzung der Vorgartensatzung, in der es heißt:
„Gemäß den Vorgaben der Vorgartensatzung ist eine Versiegelung des Vorgartenbereichs nicht zulässig. Kies oder Steine können als Gestaltungselemente nur in einem unterordneten Umfang verwendet werden, die Versickerung des Oberflächenwassers muss gewährleistet bleiben.“
Wer durch Frankfurts Neubaugebiete spaziert, wundert sich, warum es dennoch derart viele Schottergärten gibt. Die Ortsbeiräte 3 (OF 729) und 6 (OA 438) haben das für ihre Stadtteile aktuell thematisiert. Wie auf diesem Foto aus dem bereits weitgehend abgeschlossenen und bewohnten Baugebiet „Südöstlich Urnbergweg“ zu sehen ist, erfreuen sich pflegeleichte „Familiengräber“ weiterhin großer Beliebtheit.
Vor neun Jahren hat die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat den Auftrag erteilt, verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. Seitdem werden stadtteilweise die Vorgärten in Frankfurt kontrolliert – ein offensichtlich zeitraubendes Verfahren. Hinweise über Verstöße in Stadtteilen, die noch nicht „dran sind“, geht die Bauaufsicht laut B 145/19 nicht nach.
Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:
1. Weist die Bauaufsicht bei der behördlichen Schlussabnahme des Bauwerks den Bauherrn auf die Vorgartensatzung hin?
2. Zeigt die Bauaufsicht sichtbare Verstöße gegen die Vorgaben der Vorgartensatzung direkt an oder wartet sie auch hier, bis der Stadtteil an der Reihe ist?
3. Wäre es sinnvoll, bei der Abnahme des letzten Bauwerks in einem Neubaugebiet, eine Begehung des gesamten Baugebiets anzuschließen, um Verstöße unmittelbar anmahnen zu können?
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Anfragesteller: Stadtv. Luigi Brillante