Gleichbehandlung im Wohn-Erbbaurecht

Antrag NR 872 vom 21. Mai 2019: Stadt Frankfurt muss Ungleichbehandlung im Wohn-Erbbaurecht endlich beseitigen

Die „Erbbaurechtsverordnung“ aus dem Jahr 1919 gilt heute mit wenigen Ergänzungen als Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) fort. Ziel dieses wohnungspolitischen Instruments war und ist vorrangig die Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere die Möglichkeit der Schaffung von Eigentum auch für sozial schwächere Schichten. Mit dem Erbbaurecht soll auch die Bodenspekulation bekämpft werden.

Die Stadt Frankfurt am Main hält derzeit rund 5.000 Wohn-Erbbaurechte im Stadtgebiet. Da die Vergabe von städtischen Grundstücken gegenwärtig vorwiegend durch die Bestellung von neuen Erbbaurechten geschieht, wird diese Zahl weiter steigen. Die Laufzeit der Wohn-Erbbauverträge beläuft sich in der Regel auf 99 Jahre. Allerdings wurden in Frankfurt in der Vergangenheit auch Wohn-Erbbaurechte vergeben, die sich nur über eine Laufzeit von 66 Jahren oder kürzer erstrecken.

Die von 99 Jahren abweichend verkürzte Bestellung von Erbbaurechten benachteiligt diese Erbbaurechtsnehmer in erheblicher Weise, da nach Auslaufen des verkürzten Erbbaurechts die Verwaltung dies zum Anlass nimmt, den Erbbauzins nach den jeweils neuesten Bodenrichtwerten anzupassen. Hierdurch tritt eine Vervielfachung bisher gezahlter Erbbauzinsen ein, häufig bis zum 10-fachen des bisher Verlangten, was sich viele Menschen nicht leisten können. Die Gleichstellung mit denjenigen Erbbaurechtsverträgen, die von vornhinein auf 99 Jahre bestellt wurden, ist dringend erforderlich.

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Öffentlichen Raum entlasten – Garagen sind keine Lagerräume

Anfrage A 448 vom 12.02.2019: Garagennutzungspflicht beachten

Die Hessische Bauordnung sowie die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt verpflichten Bauherren, Garagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Diese Verpflichtung soll den Druck auf den öffentlichen Raum verringern. In vielen Wohngebieten ist allerdings zu beobachten, dass AnwohnerInnen ihre Autos auf die Straße stellen, statt in ihre Garagen oder auf die vorgesehenen Stellplätze. Häufig wird dabei der Gehweg zugeparkt und FußgängerInnen, Kinderwagenschieber und Menschen mit Rollstuhl oder Rollator müssen auf die Straße ausweichen. Die Garage wird stattdessen als zusätzlicher Lagerraum benutzt.

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Sicheren Livestream der Stadtverordnetenversammlung

Antrag NR 537 vom 14.03.2018: Livestream der Stadtverordnetenversammlung

Seit vier Jahren wird die monatliche Stadtverordnetenversammlung als Audio live übertragen. Die Stadt nutzt Flash-Technologie für dieses Angebot. Immer wieder berichten NutzerInnen über Probleme beim Versuch, die Plenarsitzung mittels der von der Stadt auf ihrer Webseite angegebenen Links mitzuhören.

In der Fachwelt gilt Flash als erhebliches Sicherheitsrisiko. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist auf seiner Webseite darauf hin, dass im weit verbreiteten Adobe Flash Player Sicherheitslücken existieren, „die von einem Angreifer aus dem Internet ausgenutzt werden können, um beliebigen Programmcode zur Ausführung zu bringen und damit das betroffene System erheblich und nachhaltig zu schädigen.“

Adobe hat auf diese bekannten Probleme reagiert und stellt den Support für Adobe Flash bis zum Jahr 2020 endgültig ein.

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