Warum werden Falschparkerinnen und Falschparker in Frankfurt geschont?

Anfrage A 581 vom 12.11.2019: Sanktionen gegen Falschparker unerwünscht?

In Frankfurt gibt es viele Falschparker-Hotspots. Einer davon ist die nördliche Schwedlerstraße im Ostend. Obwohl die Polizei seit Monaten von BürgerInnen darauf hingewiesen wird, dass der Gehweg wegen der FalschparkerInnen nicht benutzt werden kann und deshalb FußgängerInnen auf die Straße ausweichen müssen, weigert sich die Polizei, die Autos abschleppen zu lassen.

Im uns vorliegenden Beispiel wurde das 5. Polizeirevier am 18.8.2019 mehrfach von BürgerInnen wegen eines zugeparkten Gehweges angerufen. Nach dem ersten Anruf um 14:40 Uhr passierte nichts. Nach einem weiteren Anruf um 15:56 Uhr teilte die Polizei mit, dass eine Streife vor Ort gewesen sei, aber keine Falschparker finden konnte. Da die BürgerInnen aber die ganze Zeit neben den Falschparkern auf die Polizei gewartet hatten, konnten sie deren Aussage widerlegen.

Schließlich kam die Streife und behauptete, sie sei nicht zuständig. Die BürgerInnen wiesen die Beamten darauf hin, dass die städtische Verkehrspolizei sonntags nicht im Dienst und deshalb das 5. Polizeirevier zuständig sei. Nun argumentierten die Polizisten, dass es durch die Falschparker zu keiner Behinderung kommen würde. Die BürgerInnen verwiesen auf die u.a. kurz vorher auf die Fahrbahn ausgewichene Dame mit Kinderwagen. Dennoch hielten die Polizisten eine Abschleppmaßnahme für unverhältnismäßig und schlugen den BürgerInnen vor, sie sollten die Falschparker auf dem öffentlichen Gehweg privat abschleppen lassen. Erst nach längerer Diskussion erklärten sich die Polizisten bereit, ein „Knöllchen“ zu schreiben. Noch während der Abfahrt vom Einsatzort mussten wieder mehrere FußgängerInnen auf die Fahrbahn ausweichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

1. Wieso wird die Frankfurter Polizei nicht aktiv, wenn ihr am Wochenende gefährdende FalschparkerInnen gemeldet werden – und obwohl dies von den Beamten am Telefon und über Twitter zugesagt wurde?

2. Wieso tun sich die Beamten so schwer, eine Ordnungsmaßnahme einzuleiten und empfehlen stattdessen eine private Sicherung – bei eindeutig festgestellter Ordnungswidrigkeit?

3. Teilt der Magistrat die Ansicht, dass Geh- und Radwegparken kein Kavaliersdelikt ist und geahndet werden muss? Was wird der Magistrat tun, um auch die Frankfurter Polizei davon zu überzeugen?

4. Warum wird der „Ermessensspielraum“ durch Verkehrs-, Stadt- und Landespolizei fast regelhaft zu Unterlassungen zugunsten der behindernden Parker-Innen genutzt – so wie im vorliegenden Fall, in dem eine eindeutige, gefährdende Behinderung schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen vorlag?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante