Anfrage A 203 vom 13.03.2023: Missverhältnis auf dem Wohnungsmarkt – Lösung Wohnungstausch?
In Großstädten leben viele Familien in zu kleinen Wohnungen. Laut Eurostat, dem Statistischem Amt der Europäischen Union, ist von einer Überbelegung die Rede, wenn folgende Kriterien nicht erfüllt sind: 1 Raum pro Haushalt plus 1 Raum pro Paar, 1 Raum pro Person ab 18 Jahren, 1 Raum für 2 Personen desselben Geschlechts im Alter zwischen 12 und 17 Jahren. Eine 4-köpfige Familie mit 1 Jungen von 8 Jahren und 1 Mädchen von 12 Jahren sollte demnach eine 4-Zimmer-Wohnung bewohnen können.
Gleichzeitig leben viele Menschen in Wohnungen und Häusern, die zu groß für sie geworden sind, z. B. weil die Kinder ausgezogen sind und/oder der oder die Ehepartner*in verstorben ist. Auch wenn viele ältere Menschen gern in ihrer Wohnung bzw. in ihrem Haus bleiben möchten, stellen Reinigung und Instandhaltung, fehlende Barrierefreiheit und hohe Energiekosten für sie eine große Belastung dar.
Die Stadt sollte deshalb verstärkt nach Lösungen suchen, wie die verschiedenen Wohnbedürfnisse der Bürger*innen realisiert werden können.
Ich frage daher den Magistrat:
1. Seit 15 Jahren besteht das Frankfurter Programm zum Wohnungstausch, das die Gewährung von Umzugsprämien und die Erstattung von Umzugs- und Renovierungskosten regelt, wenn Mieter*innen aus unterbelegten, geförderten Wohnungen in kleinere Wohnungen umziehen. Wie häufig wurde das Programm in den letzten 10 Jahren in Anspruch genommen?
2. Viele ältere Menschen würden gern in eine kleinere Wohnung ziehen, auch wenn der Quadratmeterpreis höher läge als bisher, weil z.B. ein barrierefreies Bad und ein barrierearmer Zugang zur Wohnung für sie mehr Lebensqualität bedeutet als die quantitative Wohnfläche. Wie könnte die Stadt den Wohnungstausch im privaten Mietmarkt fördern?
3. 14 Prozent aller Mietwohnungen in Frankfurt gehören der städtischen Baugesellschaft ABG. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, den Wohnungstausch bei der ABG zu fördern?
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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante