Neues Angebot im schlecht angebundenen Frankfurter Norden: Shuttleservice Knut

Anfrage A 44 vom 21.10.21: Unzureichende Fahrgastinformation

Am 04.10.2021 wurde in Bonames ein Eröffnungsfest zum Bus-On-Demand-Angebot „Knut“ veranstaltet, zu der neben dem Oberbürgermeister, dem Verkehrsdezernenten, den RMV- und traffiq-Chefs, einzelnen Stadtverordneten und Ortsbeiräten, vor allem Presse anwesend war.

Den Anwohner*innen und Fahrgästen wurde die am frühen Nachmittag stattfindende Veranstaltung nicht angekündigt und offenbar auch nicht allen verkehrspolitischen SprecherInnen der Römer-Fraktionen. Deren Kompetenz hätte vielleicht manche kommunikative Fehlleistung („Nieder-Eschenbach“) verhindert. Es zeigte sich auch, dass die Herren die ÖPNV-Situation im Frankfurter Norden nicht hinreichend kannten.

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Luftverschmutzung durch laufende Motoren von wartenden Bussen

Wie das hessische Umweltministerium bekannt gab, sind am neuen Frankfurter Busbahnhof in der Pforzheimer Straße hohe Stickoxidwerte gemessen worden, die den erlaubten Jahresmittelwert von maximal 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft überschreiten. Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet, die Einhaltung der EU-Vorgaben ab 2021 zu gewährleisten.

Fachleute gehen davon aus, dass die Ursache der Grenzwertüberschreitung darin liegen könnte, dass die Busfahrer in den Wartephasen die Motoren laufen lassen, um den Weiterbetrieb der Klimaanlagen zu sichern.

Als Maßnahme zur Einhaltung des Luftreinhalteplans hat die Stadt Frankfurt entschieden, dass am Busbahnhof Schilder angebracht werden, die die Fahrer daran erinnern sollen, dass die Motoren beim Halten abzustellen sind, egal, ob der Bus dadurch geheizt oder gekühlt werden soll.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass auch Linienbusse in Frankfurt in den Wartephasen den Motor laufen lassen?

2. Sind Busbetreiber von Linienbussen – auch private wie z. B. Transdev – verpflichtet, Standheizungen in ihren Bussen einzubauen, um das Laufen des Motors zu unterbinden?

3. Wenn Standheizungen verpflichtend sind, prüft die Stadt regelmäßig, ob sich die Busbetreiber an diese Pflicht halten?

Takterhöhung auf allen Minibuslinien

Antrag NR 1241 vom 27.07.2020: Besserer Busverkehr in Pandemiezeiten

Mit Anfrage A 695 vom 20.4.2020 haben wir den Magistrat nach dem Coronaschutz im Frankfurter ÖPNV gefragt. Unter anderem wollten wir wissen, wie die Abstandsregeln in Minibussen, z.B. der Buslinie 25 eingehalten werden können. Diese Busse verfügen über einen sehr kleinen Fahrgastbereich, in den bei Einhaltung der Abstände nur 4 bis 5 Personen befördert werden können, die Buslinie ist aber gleichzeitig die einzige Möglichkeit der dortigen Fahrgäste, den Schienenverkehr (S 6) zu erreichen.

Als Antwort schreibt der Magistrat in B 303: „Die Entscheidung, ob man ein kleines Fahrzeug betritt, welches bereits mit mehreren Fahrgästen besetzt ist, trifft jeder Einzelne für sich (…). Die Kleinbusse sind seit dem 4. Mai 2020 wieder im normalen Tagesbetrieb, sodass ein Ausweichen auf das nächste kommende Fahrzeug zugemutet werden kann.“

Tatsächlich fahren die Busse der Linie 25 werktäglich von 9:40 Uhr bis 15 Uhr, von 20 Uhr bis nach Mitternacht, sowie am gesamten Wochenende nur alle 30 Minuten. Eine Verbesserung des miserablen ÖPNV im Frankfurter Norden sieht der Magistrat nicht vor, wie man der aktuellen Vorlage M 82 entnehmen kann. Die Antwort zeigt zudem, dass der Magistrat sich vor Abfassen seines Berichts entweder nicht mit den Gegebenheiten vor Ort beschäftigt hat oder es ihn schlicht nicht interessiert. Weiterlesen „Takterhöhung auf allen Minibuslinien“

Besseren Ersatzverkehr beim S6-Ausbau

Antrag NR 1232 vom 14.07.2020: Schienenersatzverkehr während des S 6-Ausbaus

Der Ausbau der Main-Weser-Bahn, durch den die S 6 die dringend benötigten eigenen Gleise erhält, ist für AnwohnerInnen und Fahrgäste mit einigen Zumutungen verbunden. Deshalb sollte es für die Verantwortlichen selbstverständlich sein, weitere Beeinträchtigungen zu vermeiden. Es wird während der Bauarbeiten in den nächsten Jahren immer wieder zu Streckensperrungen und somit zu Ersatzverkehr kommen. Dieser sollte so eingerichtet werden, dass der Fahrgast nicht unnötig belastet wird.

In den Sommerferien 2020 fahren an allen Wochenenden keine S-Bahnen zwischen Frankfurt-Südbahnhof und Karben. Stattdessen wurde ein Busersatzverkehr eingerichtet. Der Ersatzverkehr für den Bahnhof Berkersheim wurde nach Berkersheim Mitte, an die Haltestelle Kalter Berg gelegt.

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Frankfurt wird autoarm

Antrag NR 1194 vom 18.05.2020: Mehr Mut in der Frankfurter Verkehrspolitik

Die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, dass viele Städte auf der ganzen Welt über neue Verkehrsstrategien nachdenken. Um den Mindestabstand zu gewährleisten, werden Autospuren zu Fahrradspuren und die Fußwege werden verbreitert. Wien hat Wohnstraßen in Begegnungs-zonen umgewandelt. In New York, Vancouver, Mexico City und Budapest wurden autofreie Nebenstraßen eingerichtet, um den Fuß- und Radverkehr zu erleichtern.

In Brüssel startete der Bürgermeister eine „Velorution“: Die gesamte Innenstadt wurde als Vorrangzone für Radfahrer und Fußgänger ausgewiesen. Seit Montag, dem 11. Mai, dürfen die umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmer überall fahren bzw. gehen, auch auf der Straße. Die Ampeln werden auf gelbes Blinklicht geschaltet. Für Autos gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Das Modellprojekt soll nach drei Monaten evaluiert werden. Die „Welt“ schreibt dazu: „Fußgänger oder Radler können (…) die Straßen so selbstverständlich benutzen wie in Vor-Corona-Zeiten nur die Autofahrer.“ Das ist tatsächlich eine Revolution.

Unabhängig von der akuten Lage sind sich Stadtplaner seit langem einig, dass der Raum in der Stadt neu verteilt werden muss. So hat z.B. die neue Nürnberger Stadtregierung aus CSU und SPD beschlossen, dass die Stadtplanung sich zukünftig generell an einer „autoarmen Quartiersplanung“ orientieren muss.

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Corona-Schutz im ÖPNV

Anfrage A 695 vom 20.04.2020: Frankfurter Fahrgäste schützen

Die Ansteckung mit dem Corona-Virus ist vor allem dort möglich, wo Distanzregeln schwer einzuhalten sind. Im öffentlichen Nahverkehr kann durch ausreichende Taktung, lange Züge und die Vergabe von Masken diese Gefahr verringert werden. Allerdings wird derzeit auch aus wirtschaftlichen Gründen das Angebot im Nahverkehr ausgedünnt, was immer wieder von Fahrgästen bemängelt wird. Beschwerden gibt es insbesondere über zu volle Straßenbahnlinien (11, 16, 18), U-Bahnen (U 4, U 7) und S-Bahnen. Auch im Busverkehr wurde das Angebot weiter ausgedünnt. Einige Städte in Deutschland sind dazu übergegangen, Masken an die Fahrgäste zum Selbstkostenpreis abzugeben, um im ÖPNV die Ansteckungsgefahr zu verringern.

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Parken auf Gehwegen

Anfrage A 678 vom 24.2.2020: Erlaubtes Gehwegparken in Frankfurt

Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. In diesen Fällen soll das Gehwegparken durch das Verkehrszeichen 315 angeordnet werden bzw. durch Markierungen auf der Gehwegoberfläche oder durch markierte Parkstandsecken ausgewiesen sein. Laut § 12 (4a) ist bei erlaubtem Gehwegparken „nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.“

Wer durch Frankfurt spaziert, wird – vor allem in den äußeren Stadtteilen – feststellen, dass diese Kennzeichnungen vielerorts fehlen, dennoch aber die Gehwege beidseitig zugeparkt sind. Da die städtische Verkehrspolizei unterbesetzt ist und generell kaum in die Stadtteile fährt, bleiben die Gehwegparker unbehelligt und die Fußgänger schutzlos. Erscheint die Polizei aber doch aufgrund eines sie herbeirufenden Bürgers, fällt auf, dass die Polizisten offenbar über einen großen Interpretationsspielraum bezüglich der erforderlichen Restgehwegbreite verfügen.

Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:

1. Welche verbindliche Mindestgehwegbreite muss dem Fußverkehr beim angeordneten Gehwegparken zur Verfügung stehen?

2. Welche mindestens vorhandene Restgehwegbreite wird bei der Entscheidung für eine Abschleppmaßnahme von widerrechtlich auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen zugrunde gelegt?

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Anfragesteller: Stv. Luigi Brillante

Keine gefährliche Beschilderung auf Gehwegen!

Anfrage A 664 vom 28.01.2020: Ungehinderte Nutzung der Gehwege

Wer zu Fuß durch Frankfurts Stadtteile unterwegs ist, sieht sie überall: Falsch aufgestellte temporäre Verkehrszeichen, die es Menschen mit Kinderwagen und Rollator unmöglich machen, die Gehwege sicher zu nutzen.

Laut dem seit 40 Jahren geltenden technischen Regelwerk RSA müssen bei der Aufstellung von Verkehrsschildern Mindestmaße beachtet werden, um Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Höchste Priorität hat demnach die ungehinderte Nutzung der Wege durch FußgängerInnen (auch Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen usw.) und RadfahrerInnen.

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