Nachhaltige Mobilität auch bei Wohlfahrtsverbänden (2)

Anfrage A 41 vom 21.10.2021: Förderung umweltfreundlicher Mobilität

Mit Antrag NR 1054 vom 4.12.2019 hat der Anfragesteller den Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten er hat, auf die von ihm finanzierten freien Träger und Wohlfahrtsverbände dahingehend einzuwirken, dass sie bei ihren Angestellten und Führungskräften umweltfreundliche Mobilität fördern und von der Zurverfügungstellung eines Dienstwagens Abstand nehmen. Der Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung 30.01.2020 einstimmig beschlossen.

Am 15.5.2020 antwortete der Magistrat in einem sehr kurzen Bericht: „Eine Vielzahl von diesen Institutionen wählt bereits heute nachhaltige und umweltfreundliche Verkehrsmittel für die innerstädtische Mobilität. Der Magistrat wird sich in den Gesprächen mit den Trägern dafür einsetzen, dass dies weiter ausgebaut wird und auf die entsprechenden Möglichkeiten hinweisen.“

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

1. Mit welchen Wohlfahrtsverbänden hat der Magistrat inzwischen Gespräche geführt, um diesen zu verdeutlichen, dass ein Dienstwagen als Mitarbeiter*innen-Bonus nicht mehr zeitgemäß ist und der städtischen Mobilitätsstrategie widerspricht?

2. Hat der Magistrat in diesen Gesprächen die Information eingeholt, wie viele Dienstwagen der jeweilige freie Träger an Mitarbeiter*innen vergeben hat und in welchem Zeitraum er dieses Verfahren beenden will?

3. Wird der Magistrat bei seinen Verträgen mit allen Wohlfahrtsverbänden bzw. freien Trägern darauf hinweisen, dass die Bereitstellung von Dienstwägen nur noch in begründeten Ausnahmen erfolgen darf?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante