Mitarbeiter*innen bei der Stadtverwaltung

Anfrage A 58 vom 21.11.21: Städtische Beschäftigte mit Migrationshintergrund

Vor vier Jahren hat der Magistrat im Bericht B 385/2017 auf Bitte des Anfragestellers dargelegt, wie sich die Zahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Jahren 2012 bis 2016 entwickelt hat. Die Zahlen sind nur mäßig aussagekräftig, da „zur Bestimmung des Merkmals Migrationshintergrund lediglich die Staatsangehörigkeit sowie ein Geburtsort im Ausland“ erhoben wird, wie der Magistrat darlegte. Allerdings erwähnt der Magistrat in diesem Bericht, dass es eine freiwillige und anonymisierte Umfrage in vier Ausbildungslehrgängen des Jahres 2017 gegeben habe, die erhob, ob mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren bzw. bei Geburt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte. Nach dieser Erhebung hatten rund 48 % der Nachwuchskräfte einen Migrationshintergrund.

Der Magistrat verweist hiermit auf einen Weg, den Fortschritt in der Integration zu erheben. Das Instrument der anonymen und freiwilligen Befragung der städtischen Beschäftigten und Auszubildenden ist ausbaufähig.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie viele Auszubildende hat die Stadt in den Jahren 2017 bis 2021 eingestellt?

2. Wie hoch ist darunter der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund?

3. Wie viele Bewerbungen für die Ausbildungsplätze sind eingegangen?

4. Wie viele Stellen wurden in den letzten vier Jahren bei der Stadt und den städtischen Gesellschaften neu besetzt?

5. Wie viele dieser Stellen wurden an Menschen mit Migrationshintergrund vergeben?

6. Wird der Magistrat das Instrument der anonymen und freiwilligen Befragung ausweiten, um an realistische Daten zu kommen?

Die Daten sollen nach den einzelnen Jahren ermittelt und ausgewiesen werden

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante