Fußgängersicherheit verbessern

Anfrage A220 vom 20.5.2023: Barrierefreie Gehwege in Frankfurt herstellen!

»Damit alle Fußgänger*innen barrierefrei, sicher und zügig am Verkehr teilnehmen können, wollen wir auf der Basis der Erfahrungen aus dem Projekt Nahmobilität Nordend und der Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Fußwegen ein Fußverkehrskonzept für die Stadt Frankfurt entwickeln. Wir schaffen analog zum Radfahrbüro eine Ansprech- und Kompetenzstelle für den Fußverkehr.« (Aus dem Koalitionsvertrag 2021 – 2026)

Die Fußgängersicherheit in Frankfurt hat sich leider in den letzten Jahren keineswegs verbessert. Im Gegenteil haben sich durch das wilde Abstellen von Miet-E-Rollern und -Fahrrädern auf den Gehwegen die Gefahren für Fußgänger dramatisch erhöht. Neben diesen Hindernissen kommen von der Stadt Frankfurt auf Gehwegen aufgestellte mobile Verkehrsschilder hinzu, die teilweise jahrelang dort geparkt werden.

Bürger*innenanfragen nach diesen Stolperfallen auf Gehwegen beantworten die MitarbeiterInnen des Twitteraccounts der Stadt Frankfurt mit:

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Schönhofviertel ohne ÖPNV?

Anfrage A 209 vom 25.03.2023: Fehlgeplant weil ohne ÖPNV-Anschluss: Bauprojekt Schönhofviertel

Das hochgelobte Bauprojekt Schönhofviertel verfügt über keine sinnvollen und barrierefreien ÖPNV-Anschlüsse, das kritisiert der Ortsbeirat 7. Zwar wurde das Baugebiet mit der Nähe zum Westbahnhof beworben, allerdings gibt es dorthin gar keine Wegeverbindung. Vor allem Menschen mit Kindern, die täglich mehrere Wege zu Kita, Job, Sportverein etc. zu bewältigen haben, werden gezwungen sein, ein Auto zu nutzen.

Wir fragen daher den Magistrat:

1. Warum missachtet der Magistrat den Nahverkehrsplan und handelt gegen seine eigene Koalitionsvereinbarung?

2. Was ist geplant, um das Schönhofviertel doch noch an den ÖPNV anzuschließen?

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Antragsteller:  Stadtv. Luigi Brillante

Wohnungstausch fördern

Anfrage A 203 vom 13.03.2023: Missverhältnis auf dem Wohnungsmarkt – Lösung Wohnungstausch?

In Großstädten leben viele Familien in zu kleinen Wohnungen. Laut Eurostat, dem Statistischem Amt der Europäischen Union, ist von einer Überbelegung die Rede, wenn folgende Kriterien nicht erfüllt sind: 1 Raum pro Haushalt plus 1 Raum pro Paar, 1 Raum pro Person ab 18 Jahren, 1 Raum für 2 Personen desselben Geschlechts im Alter zwischen 12 und 17 Jahren. Eine 4-köpfige Familie mit 1 Jungen von 8 Jahren und 1 Mädchen von 12 Jahren sollte demnach eine 4-Zimmer-Wohnung bewohnen können.

Gleichzeitig leben viele Menschen in Wohnungen und Häusern, die zu groß für sie geworden sind, z. B. weil die Kinder ausgezogen sind und/oder der oder die Ehepartner*in verstorben ist. Auch wenn viele ältere Menschen gern in ihrer Wohnung bzw. in ihrem Haus bleiben möchten, stellen Reinigung und Instandhaltung, fehlende Barrierefreiheit und hohe Energiekosten für sie eine große Belastung dar.

Die Stadt sollte deshalb verstärkt nach Lösungen suchen, wie die verschiedenen Wohnbedürfnisse der Bürger*innen realisiert werden können.

Ich frage daher den Magistrat:

1. Seit 15 Jahren besteht das Frankfurter Programm zum Wohnungstausch, das die Gewährung von Umzugsprämien und die Erstattung von Umzugs- und Renovierungskosten regelt, wenn Mieter*innen aus unterbelegten, geförderten Wohnungen in kleinere Wohnungen umziehen. Wie häufig wurde das Programm in den letzten 10 Jahren in Anspruch genommen?

2. Viele ältere Menschen würden gern in eine kleinere Wohnung ziehen, auch wenn der Quadratmeterpreis höher läge als bisher, weil z.B. ein barrierefreies Bad und ein barrierearmer Zugang zur Wohnung für sie mehr Lebensqualität bedeutet als die quantitative Wohnfläche. Wie könnte die Stadt den Wohnungstausch im privaten Mietmarkt fördern?

3. 14 Prozent aller Mietwohnungen in Frankfurt gehören der städtischen Baugesellschaft ABG. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, den Wohnungstausch bei der ABG zu fördern?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Grundwasser schützen

Anfrage A 151 vom 11.10.2022: Wasserkonzept umsetzten und das Grundwasser im Vogelsberg schützen

Die Stadt Frankfurt wird zu fast 40 Prozent mit Wasser aus dem Vogelsberg versorgt. Am 16.7.22 fand ein Aktionstag der Schutzgemeinschaft Vogelsberg statt, an dem symbolisch das Wasser aus Frankfurt wieder zurück in den Vogelsberg getragen wurde. 

„Fehlende Schneeschmelzen, eine zu schnelle Abnahme der Regenfälle, aber vor allem auch der Wasserexport nach Frankfurt haben dazu geführt, dass im Vogelsberg inzwischen bis zu 70 Prozent der Quellen trocken sind“, erklärt die Schutzgemeinschaft Vogelsberg.

Sie kritisiert die Stadt, weil sie nichts unternehme, um den Fernwasserexport zu verringern. Frankfurt verfüge über hohen Wasserreichtum, den sie selbst in ihrem eigenen Wasserkonzept nachgewiesen habe, greife aber aus finanziellen Gründen zum billigeren Importwasser.

Ich frage daher den Magistrat:

1. Der hohe Versiegelungsgrad in Frankfurt verschärft den Grundwassermangel. Warum wurden in den vergangenen 15 Jahren, in denen Teile der aktuellen Stadtregierung bereits in politischer Verantwortung waren, immer noch große Flächen versiegelt, die jetzt teilweise – wie der Riedbergplatz – auf Kosten der BürgerInnen wieder entsiegelt werden sollen?

2. Ist es richtig, dass Frankfurt aus finanziellen Erwägungen zum Importwasser aus dem Vogelsberg greift, anstatt alle Möglichkeiten zu nutzen, z.B.  Sparmaßnahmen, Wiederaufbereitung, um den Vogelsberg zu entlasten?

3. Wurden inzwischen Betriebswassersysteme aufgebaut, um den Naturraum zu entlasten?

4. Werden in Frankfurt weiterhin Baugenehmigungen für Neu- und Umbauten erteilt ohne Verpflichtung zur Installation eines Leitungssystems für die Nutzung von Nicht-Trinkwasser für die WC-Spülung und für Bewässerungszwecke?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Politische Partizipation verbessern

Anfrage A 150 vom 11.10.2022: Bessere und mehrsprachige Information der NeubürgerInnen

Am 27.1.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit den Antrag K 56 vom 22.11.2021 der KAV angenommen. Damit befürworteten die Stadtverordneten, dass Neubür-gerInnen bei der Anmeldung ausführliche Informationen über das ihnen potentiell zustehende aktive und/oder passive Wahlrecht zur Verfügung gestellt werden.

Mit M 111 vom 18.07.22 hat der Magistrat diesen Beschluss aufgehoben. Grund war die in K 56 vorgeschlagene Umsetzung durch die Bürgerämter bei der Anmeldung der neuen BürgerInnen.

Der Anfragesteller akzeptiert die Argumentation des Magistrats, dass die Bürgerämter bereits jetzt stark überlastet seien und außerdem die Verteilung papierhafter Informationen die geplante Digitalisierung konterkarieren würde. Gleichwohl muss aber das von den Stadtverordneten beschlossene Ziel der besseren und mehrsprachigen Information von Neubürgern in geeigneter Form vom Magistrat umgesetzt werden. Während im Jahr 1997 bei der Kommunalwahl die Wahlbeteiligung noch bei über 60 Prozent lag, lag der Wähleranteil 2016 und 2021 nur noch bei 39 bzw. 45 Prozent.

Die Wahlbeteiligung zu erhöhen liegt im Interesse jeder Demokratie.

Ich frage daher den Magistrat:

Auf welche Weise wird der Magistrat das von einer großen Mehrheit des Stadtparlaments getragene Ziel, die politischen Partizipationsmöglichkeiten durch Informationen über das aktive und passive Wahlrecht zu fördern, umsetzen?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

SFG – Städtische Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel

Anfrage A 129 vom 01.07.2022: Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel

Vor mehr als zwei Jahren hat sich der Anfragesteller nach der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel erkundigt. Anlass für die Anfrage waren mehrere Ungereimtheiten, siehe A 712 vom 26.5.2020. Zudem war der Webauftritt höchst unprofessionell und entsprach nicht den Sicherheitsstandards.

In der Antwort des Magistrats (B 364/20) hieß es:

„Die Gestaltung der Webpräsenz bedurfte dringlich einer Überarbeitung; aktuell findet die Vergabe zur Neugestaltung und Überarbeitung an einen Dienstleister statt.

Eine Auflösung der SFG gGmbH ist aktuell nicht in Planung, jedoch wird eine engere Zusammenarbeit mit der GWR angestrebt und entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.“

Inzwischen hat der Anfragesteller erfahren, dass die Gesellschaft liquidiert und alle Mitarbeiter:innen gekündigt wurden. Die unprofessionelle Webpräsenz hingegen ist immer noch online.

Ich frage daher den Magistrat:

1. Wann und warum wurde die städtische Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel liquidiert?

2. Was war der Anlass für die Auflösung der Gesellschaft?

3. Wurden allen Mitarbeiter:innen neue Arbeitsplätze bei der Stadt angeboten?

4. Warum ist die alte Webseite http://sfg-frankfurt.de/ noch immer online?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Schottergärten in Frankfurt

Anfrage A 128 vom 01.07.2022: Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?

Vor einem Jahr hat der Magistrat die neue Freiraumsatzung beschlossen, die unter anderem festlegt, dass in Vorgärten „Das Anlegen von Splitt-, Kies- und Schotterflächen sowie der Einbau von Folien (. .) nicht zulässig“ ist.

Dies war allerdings schon nach der alten Vorgartensatzung verboten, dennoch waren und sind überall in den Neubausiedlungen der Stadt klimaschädliche Schottergärten zu sehen. Schon 2019 hat deshalb der Antragsteller eine Anfrage (A 557/2019) gestellt und mit dem Antrag NR 1240/2020 einen effizienten Lösungsvorschlag vorgelegt. In seiner Antwort auf die Anfrage sagt der Magistrat, grundsätzlich prüfe er die Einhaltung der Vorgartensatzung flächendeckend nach Stadtteilen.

Nach der neuen Satzung sollen bei Zuwiderhandlungen gegen die Freiraumsatzung Bußgelder bis 15.000 Euro fällig werden.

Ich frage daher den Magistrat:

1. In welchen Stadtteilen und Neubaugebieten hat der Magistrat noch keine Prüfung der Vorgartensatzung vorgenommen. Die zur Anfrage A 557/2019 Anlass gebenden Schottergärten sind noch heute unverändert.

2. Wie viele Bußgelder in welcher Höhe wurden in den letzten 12 Monaten verhängt?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Frankfurter Gastronom*innen unterstützen

Anfrage A 111 vom 05.05.2022: Bonusprogramme für Frankfurter Gastronomie öffnen

Eine Möglichkeit, die durch die Pandemie arg gebeutelte Gastrononomie-Branche zu unterstützen, wäre die Aufnahme der hiesigen Gastronomie in die Kundenbonus-Programme der städtischen Gesellschaften.

Bisher schenkt z.B. die Mainova ihren Kunden regelmäßig Gutscheine, die den Besuch von Museen, die Mitgliedschaft bei Partnersuch-Portalen (!), das Fahren von Mietwagen (!) und sogar einen Besuch im Europapark Rust rabattieren.

Wir fragen daher den Magistrat:

Was spricht dagegen, wenn städtische Gesellschaften, die ihren Kund*innen Gutscheine anbieten, für die nächsten 2 Jahre in geeigneter Weise die Frankfurter Gastronomie in ihr Bonusprogramm aufnehmen? 

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante