Antrag NR 1077 vom 20.01.2020: Verbraucherschutz geht vor
Im April 2019 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Webseite online gestellt, auf der gravierende Hygienemängel in hessischen Restaurants veröffentlicht werden. Wer nach der Lektüre der Meldungen auf der Hygieneplattform ( https://verbraucherfenster.hessen.de/Hygienemaengelplattform ) noch immer Appetit hat und außer Haus essen möchte, muss allerdings zweifeln, ob das von ihm gewählte Restaurant wirklich sauber ist. Denn nur die extremen Ekelfälle werden auf der Plattform veröffentlicht, auch beteiligen sich nicht alle Kommunen in Hessen an dem Projekt.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat mit der Transparenz-Initiative FragDenStaat eine App entwickelt, die es den Verbrauchern ermöglicht, in wenigen Schritten beim Ordnungsamt nachzufragen, wann in einem bestimmten Lokal zuletzt lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattgefunden haben und ob es hierbei zu Beanstandungen kam. Falls ja, kann der Verbraucher um die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts bitten.
In den meisten Städten scheint die Beantwortung der Bürgeranfragen kein Problem zu sein. So wird der Stadt Offenbach von Foodwatch attestiert, vorbildlich zu agieren und die Anfragen ausführlich zu beantworten. In Frankfurt hingegen hat die Stadt lt. Aussage von Foodwatch seit Sommer 450 Anfragen von Bürgern abgelehnt. Als Grund wird Personalmangel genannt.
Laut Verbraucherinformationsgesetz sind die Behörden verpflichtet, Bürgern Auskunft zu erteilen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
Der Magistrat prüft und ggfs. verbessert die Personalsituation in den mit Hygienemängeln in der Frankfurter Gastronomie beschäftigten Ämtern und kommt zeitnah seinen Verpflichtungen aus dem Verbraucherinformationsgesetz nach.
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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante