Anfrage A 580 vom 12.11.2019: Kann man sich auf die Aussagen des Frankfurter Magistrats verlassen?
In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 7.11.2019 haben wir nach Einstiegshilfen an S-Bahnhöfen gefragt, die einen besonders großen Spalt zwischen Bahnsteigkante und Zugtür aufweisen. Als Beispiel nannten wir den Bahnhof Berkersheim mit einem Spalt von mehr als 35 cm in Tiefe und Höhe. Für kleine Menschen, für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, für Senioren mit Rollator ist der Einstieg dort schwierig bis unmöglich.
In seiner schriftlichen Antwort behauptete der Magistrat: „… möchten wir darauf hinweisen, dass der Spalt üblicherweise 25 Zentimeter nicht überschreitet. (…) In den angesprochenen Fällen liegt die Höhe der Stufe bei rd. 20 Zentimeter.“
Das ist falsch, am Bahnhof Berkersheim beträgt der Abstand in der Tiefe 40 Zentimeter, in der Höhe 35 Zentimeter:
Ich frage den Magistrat:
Wie kommt es zu dieser falschen Aussage des Magistrats? Wer ist dafür verantwortlich?
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Anfragesteller: Stv. Luigi Brillante