Antrag NR 630 vom 13.7.2018: Transparenz bei den Schulgeldern
In Deutschland ist die Herkunft eines Schülers/einer Schülerin noch immer ausschlaggebend für seinen Bildungserfolg. In den vergangenen Jahren hat sich an diesem Fakt nichts geändert. Verantwortlich dafür ist auch die zunehmende Entmischung der Schullandschaft. Wohlhabende Eltern setzen vermehrt auf Segregation: Die SchülerInnenzahl an den privaten Ersatzschulen in Frankfurt hat in den vergangenen sechs Jahren um mehr als 30 Prozent zugenommen. Den staatlichen Schulen bleiben die gesellschaftlichen Herausforderungen der Integration und Inklusion überlassen. Eine verantwortungsvolle Bildungspolitik versucht, die gesellschaftliche Spaltung zu überwinden und allen Kindern die gleichen Bildungschancen bereitzustellen.
Bekanntermaßen ist im deutschen Grundgesetz ein Sonderungsverbot verankert, das besagt: Private Ersatzschulen dürfen nur genehmigt werden, wenn an ihnen „eine Sonderung der SchülerInnen nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“. Wir hatten deshalb in der Anfrage A 304 nach der Höhe der Schulgelder der in Frankfurt ansässigen Privatschulen gefragt. Laut B 140 vom 14.5.2018 liegen dem Magistrat hierzu jedoch keine verbindlichen Aussagen vor.
Die Heinrich-Böll-Stiftung hat in ihren „Politischen Handlungsempfehlungen für eine faire Privatschulregulierung“ darauf hingewiesen, dass die staatliche Förderung für Ersatzschulen nicht zur „Verwirklichung von Privatinteressen“ gezahlt wird und dass „Privatschulen, die (…) nur für Besserverdienende zugänglich sind“, nicht „die an sie gestellten Gemeinwohlanforderungen, wie sie im Grundgesetz formuliert sind“ erfüllen. Die Experten Prof. Rita Nikolai und Prof. Dr. Michael Wrase bemängeln, dass die Schulaufsichtsbehörden vieler Bundesländer ihre Kontrollaufgaben vernachlässigen. Die Realität ist demnach, dass viele Privatschulen hohe Schulgelder verlangen, über große Freiheiten bezüglich der Auswahl von Lehrkräften und SchülerInnen verfügen und durch die hohe staatliche Förderung zusammen mit dem Schulgeld ein Bildungs- und Betreuungsangebot anbieten können, von dem staatliche Schulen nur träumen können.
Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
Der Magistrat holt beim staatlichen Schulamt oder einer anderen zuständigen Stelle die Informationen ein,
1. wie hoch die Schulgelder an den derzeit 22 allgemeinbildenden Ersatzschulen sind sowie der geplanten katholischen Sankt-Raphael-Schule sein werden,
2. ob und auf welchen Privatschulen Aufnahmegebühren existieren, wie hoch diese sind und ob es weitere Kostenfaktoren für die Eltern gibt,
3. zu welchem Prozentsatz diese Privatschulen staatlich gefördert werden
und berichtet darüber in der Stadtverordnetenversammlung.
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Antragsteller:
Stv. Luigi Brillante