Anfrage A 375 vom 19.07.2018: Belange der Fußgänger stärker in den Fokus rücken
Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer, leider verfügen sie über keine starke Lobby. Umso wichtiger ist es, dass die Kommune ihre Aufgaben wahrnimmt und auf die Einhaltung der Fußgängerrechte achtet.
Zu den größten Problemen gehören zugeparkte oder zugestellte Gehwege, Parken vor und auf Zebrastreifen und zu schmale Gehwege, die für Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren nicht ausreichend sind.
Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:
1. Ist der Magistrat der Auffassung, dass die Belange der Fußgänger in der gesamten Stadt gewahrt sind?
2. BürgerInnen berichten, dass in ihren Stadtteilen zwar gelegentlich Polizisten per Pedes oder mit dem Auto promenieren, diese jedoch auch grobe Verkehrsverstöße, wie Parken auf dem Zebrastreifen nicht beachten. Stimmt der Magistrat der Auffassung zu, dass es sinnvoll und effizient wäre, wenn die Polizei solche Verkehrsverstöße aufnehmen würde?
3. In vielen Stadtteilen außerhalb der Innenstadt parken AnwohnerInnen ihre Autos trotz eigener Garagen und Stellplätzen auf öffentlichem Raum, bevorzugt auf Gehwegen. Grund ist zum einen die Zweckentfremdung der dafür vorgesehenen Parkflächen als Stauraum oder Spielfläche, zum anderen die Übergröße der zugelegten Fahrzeuge (SUV). Welche Möglichkeiten hat die Stadt, die BürgerInnen zu verpflichten, auf Ihren eigenen Stellplätzen zu parken?
4. Das Ordnungsamt teilt bei Hinweisen von BürgerInnen auf zugeparkte Gehwege mit, „dass wir nicht alle Beschwerden mit der wünschenswerten Intensität bearbeiten können und dass nachhaltige Lösungen mit den Mitteln der Verkehrsüberwachung leider nicht erwirkt werden können.“ Welche nachhaltigen Lösungen stehen zur Verfügung, damit die Rechte von Fußgängern auch in den nicht-innenstadtnahen Stadtteilen gewahrt bleiben?
5. Da das Ordnungsamt personell nicht in der Lage ist, seiner Aufgabe nachzukommen und die gemeldeten Falschparker zu ahnden, schlägt es BürgerInnen, die sich über zugeparkte Gehwege beschweren, vor, Anzeige zu erstatten und zwar mit „ladungsfähiger Anschrift des Anzeigeerstatters“. Werden diese Namen mit Adresse an den Falschparker weitergeleitet? Wenn ja, stimmt der Magistrat der Auffassung zu, dass es BürgerInnen nicht zuzumuten ist, sich dem Zorn u.U. dutzender Falschparker auszusetzen?
————————————–
Antragsteller: Luigi Brillante