Rückholquote bei Unterhaltsvorschüssen

Anfrage A 279 vom 14.11.2017: Wie hoch ist die Rückholquote bei Unterhaltsvorschüssen?

Jeder zweite getrennt lebende Elternteil – überwiegend Väter – zahlt seinem Kind keinen Unterhalt. In diesen Fällen springt die öffentliche Hand mit dem als Überbrückung gedachten Unterhaltsvorschuss ein. 2016 zahlte die Stadt Frankfurt 8,1 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss an Alleinerziehende; durch die Neuregelungen im Unterhaltsgesetz wird sich diese Summe in Zukunft wesentlich erhöhen.

Die Kommunen sind verpflichtet, das vorgestreckte Geld beim säumigen Elternteil wieder einzutreiben. Bundesweit liegt die durchschnittliche Rückholquote allerdings nur bei 23 Prozent, wobei es große regionale Unterschiede gibt. In Frankfurt lag die Rückholquote in den Jahren 2006 bis 2013 sogar nur zwischen 10 und 18 Prozent.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

1. Was sind die häufigsten Gründe dafür, dass Elternteile ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen?

2. Wie hat sich die Rückholquote von Unterhaltsvorschüssen in den vergangenen Jahren in
Frankfurt entwickelt?

3. Was unternimmt der Magistrat, um die Rückholquote zu erhöhen, die z.B. in Bayern bei 40
Prozent liegt?

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Anfragesteller: Stv. Luigi Brillante