Anfrage A 240 vom 29.08.2017: Keine Grabsteine durch Kinderarbeit in Frankfurt
Viele Grabsteine auf deutschen Friedhöfen stammen aus Indien, in sieben von acht indischen Steinbrüchen werden zehntausende Kinder ausgebeutet und müssen unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten, statt in die Schule gehen zu können.
Im Jahr 2010 gab es einen Vorstoß der Grünen im Ortsbeirat 2, in der damals neuen Friedhofssatzung festzuschreiben, dass nur Steine, die nicht in Kinderarbeit produziert wurden, auf Frankfurter Friedhöfen stehen sollen. Der Magistrat hat damals mit Hinweis auf ein Gerichtsurteil, wonach die Berufsfreiheit der Steinmetze höher anzusiedeln sei als die Satzungsautonomie der Kommune, den Antrag abgelehnt.
Inzwischen hat sich die rechtliche Situation verändert. Seit Juni 2017 hat die Stadt Augsburg Grabsteine durch Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen verboten. Möglich wurde das, weil das Land Bayern ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
- Ist dem Magistrat bekannt, ob auch in Hessen ein Gesetz geplant ist, das den Kommunen erlaubt, von den Steinmetzen einen Nachweis zu verlangen, dass die Herstellung „ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit“ erfolgt ist?
- Wird sich der Magistrat dafür einsetzen, dass zukünftig auch auf Frankfurter Friedhöfen keine durch Kinderarbeit gewonnenen Grabsteine mehr stehen?
Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante