Anfrage A 535 vom 19.8.2019: Schuleingangsuntersuchung und Impfstatus
„Impfkritische Eltern von der Notwendigkeit der von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlenen Impfungen im Kindesalter und im Erwachsenenalter zu überzeugen, ist grundsätzlich schwierig.“ (Magistratsbericht B 134/2018)
Nur 53 Prozent der Einschulungskinder auf der Waldorfschule Frankfurt sind ausreichend geimpft, teilte der Magistrat auf unsere Anfrage A 166 aus dem Jahr 2017 mit. Zu diesem Ergebnis kam er nach Auswertung der Daten der Schuleingangsuntersuchung vom 1.1.1990 bis 22.2.2017. Nach diesen Zahlen des Gesundheitsamts haben in 27 Jahren nur 184 Kinder an der Schuleingangsuntersuchung teilgenommen. Die Zahl der Einschulungskinder auf der Waldorfschule in diesen drei Jahrzehnten dürfte jedoch um ein Vielfaches höher sein.
Aktuell weisen Ärzte wieder darauf hin, dass die Impflücken bei Kindern wesentlich größer sind, als gedacht, und: „Würde man alle Kinder ohne Impfpass als ungeimpft einstufen, ergäbe sich bezüglich der zweiten Masernimpfung zum Schulanfang eine niedrigere Impfquote.“ (Ärztezeitung vom 8.8.2019). Es ist also davon auszugehen, dass die oben zitierten vom Gesundheitsamt genannten Daten nicht realistisch sind.
Erfreulicherweise hat Bundesgesundheitsminister Spahn ab 2020 eine Masern-Impfpflicht durchgesetzt. Eltern, die ihren Kindern den Impfschutz verweigern, müssen in Zukunft mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Der Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes teilte jedoch umgehend mit: „So lange ich im Frankfurter Gesundheitsamt etwas zu sagen habe, werden wir weder Bußgelder verhängen noch einziehen.“
Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:
1. Plant die Stadt Frankfurt, sich dem vom Bundeskabinett am 17.7.2019 beschlossenen Masernschutzgesetz zu widersetzen?
2. Wie oben dargestellt, sind die Zahlen der Schuleingangsuntersuchung auf der privaten Waldorfschule nicht realistisch. Laut Webseite der Waldorfschulen, werden dort eigene „Schulärzte“ eingesetzt, die auf „Grundlage der Anthroposophischen Medizin“ vorgehen.
a) Nach welchen Kriterien findet die Schuleingangsuntersuchung auf Waldorfschulen statt?
b) Kontrolliert das Gesundheitsamt die Inhalte der Untersuchung auf den Privatschulen?
c) Müssen Eltern, die ihre Kinder auf Privatschulen anmelden, Impfpässe vorlegen?
3. Welche Folgen hat es generell, wenn bei der Schuleingangsuntersuchung der Impfpass nicht vorgelegt wird? Müssen Eltern die Impfpässe nachreichen? Wenn nicht, wie werden fehlende Impfdaten in die Statistik des Gesundheitsamtes aufgenommen?
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Anfragesteller: Stv. Luigi Brillante