Antrag NR 510 vom 12.02.2018: Maßnahmen gegen Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe
In Deutschland, vor allem in den Großstädten München und Frankfurt, werden Menschen mit ausländisch klingenden Namen auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert. Dies ergab ein Experiment von Journalisten des Bayerischen Rundfunks und des SPIEGELs. Für die Studie wurden 20.000 Wohnungsanfragen mit fiktiven deutschen und nicht-deutschen Profilen verschickt. Das Ergebnis: Ein Mann mit arabisch oder türkisch klingendem Namen wird in Frankfurt weitaus häufiger bei der Wohnungsvergabe übergangen als zum Beispiel in Leipzig oder Magdeburg.
Auf unsere durch diese Zahlen inspirierte Anfrage A 233 vom 25.7.2017 antwortete der Magistrat im Bericht B 390 vom 4.12.2017, dass eine Informationskampagne, ggfs. in Zusammenarbeit mit Haus und Grund, die Diskriminierungen bei der Wohnungsvergabe verringern könnte.
Daher möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
1. Der Magistrat entwickelt eine Informationskampagne für Vermieter und Mieter. Informiert werden soll u.a. über die rechtlichen Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Mietrechtes sowie über die Möglichkeiten für Betroffene gegen Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen.
2. Der Magistrat prüft und berichtet, ob er analog der im vergangenen Jahr in Berlin eingerichteten Position eine „Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ einrichtet.
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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante