SFG – Städtische Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel

Anfrage A 129 vom 01.07.2022: Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel

Vor mehr als zwei Jahren hat sich der Anfragesteller nach der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel erkundigt. Anlass für die Anfrage waren mehrere Ungereimtheiten, siehe A 712 vom 26.5.2020. Zudem war der Webauftritt höchst unprofessionell und entsprach nicht den Sicherheitsstandards.

In der Antwort des Magistrats (B 364/20) hieß es:

„Die Gestaltung der Webpräsenz bedurfte dringlich einer Überarbeitung; aktuell findet die Vergabe zur Neugestaltung und Überarbeitung an einen Dienstleister statt.

Eine Auflösung der SFG gGmbH ist aktuell nicht in Planung, jedoch wird eine engere Zusammenarbeit mit der GWR angestrebt und entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.“

Inzwischen hat der Anfragesteller erfahren, dass die Gesellschaft liquidiert und alle Mitarbeiter:innen gekündigt wurden. Die unprofessionelle Webpräsenz hingegen ist immer noch online.

Ich frage daher den Magistrat:

1. Wann und warum wurde die städtische Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel liquidiert?

2. Was war der Anlass für die Auflösung der Gesellschaft?

3. Wurden allen Mitarbeiter:innen neue Arbeitsplätze bei der Stadt angeboten?

4. Warum ist die alte Webseite http://sfg-frankfurt.de/ noch immer online?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Schottergärten in Frankfurt

Anfrage A 128 vom 01.07.2022: Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?

Vor einem Jahr hat der Magistrat die neue Freiraumsatzung beschlossen, die unter anderem festlegt, dass in Vorgärten „Das Anlegen von Splitt-, Kies- und Schotterflächen sowie der Einbau von Folien (. .) nicht zulässig“ ist.

Dies war allerdings schon nach der alten Vorgartensatzung verboten, dennoch waren und sind überall in den Neubausiedlungen der Stadt klimaschädliche Schottergärten zu sehen. Schon 2019 hat deshalb der Antragsteller eine Anfrage (A 557/2019) gestellt und mit dem Antrag NR 1240/2020 einen effizienten Lösungsvorschlag vorgelegt. In seiner Antwort auf die Anfrage sagt der Magistrat, grundsätzlich prüfe er die Einhaltung der Vorgartensatzung flächendeckend nach Stadtteilen.

Nach der neuen Satzung sollen bei Zuwiderhandlungen gegen die Freiraumsatzung Bußgelder bis 15.000 Euro fällig werden.

Ich frage daher den Magistrat:

1. In welchen Stadtteilen und Neubaugebieten hat der Magistrat noch keine Prüfung der Vorgartensatzung vorgenommen. Die zur Anfrage A 557/2019 Anlass gebenden Schottergärten sind noch heute unverändert.

2. Wie viele Bußgelder in welcher Höhe wurden in den letzten 12 Monaten verhängt?

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante

Sanierung der Gruneliusschule

Antrag NR 449 vom 01.07.2022: Lebenswertes Frankfurt? Aber nicht für Grundschülerinnen und Grundschüler

Urin-Geruch beim Betreten der Schule, den man noch durch die Maske riecht, Schimmel in der Mensa, weshalb die Schüler:innen täglich mit Lunchpaketen und Wasser in kleinen Plastikflaschen versorgt werden, jahrelange Verzögerung des Neubauvorhabens und mangelhafte Ausstattung der Lehrer:innen. Das ist die Realität an der Gruneliusschule in Oberrad.

Von der Stadt als Verantwortliche fühlen sich die Betroffenen hingehalten, auf Nachfragen der Presse reagiert die Stadt nicht (siehe Beitrag in der Hessenschau vom 27.6.2022).

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat kommt dem Wunsch des Ortsbeirates nach einer Bürgerversammlung zur Klärung aller notwendigen Maßnahmen zur Sanierung und Ausstattung der Gruneliusschule umgehend nach den Sommerferien nach.

2. Der Magistrat legt im Anschluss zeitnah der Stadtverordnetenversammlung die Lösungsmaßnahmen vor.

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Antragsteller: Stadtv. Luigi Brillante